Haftungsminderung und Plausibilitätsprüfung für Anlageberater bei geschlossenen Fondsangeboten- Teil 2
Seinen Hauptpflichten muss der Anlageberater nachkommen. Er kann sich dabei nicht auf die Beurteilung Dritter verlassen. Man wird auch einem erfahrenen Anlageberater zutrauen dürfen, dass er anhand der grundsätzlichen Anlagekriterien und spezifischer Erweiterungen auf die Kapitalanlagegattung in der Lage ist eine Plausibilitätsprüfung durch zu führen. Unter Plausibilität versteht man die Abschätzung von Angaben auf […]