Rückabwicklung von geschlossenen Beteiligungen und Lebensversicherungen durch Anfechtung, Widerruf und Kündigung?
– Wie Kapitalanleger sich systematisch auch durch „Geld-zurück!-Auftrag“ täuschen lassen – Aktuelles BGH-Urteil zur Nichtigkeit von „Geld-zurück-Aufträgen“ Der Bundesgerichtshof (BGH. Urteil vom 11.12.2013, Az. IV ZR 46/13) entschied, dass der Aufkauf von „gebrauchten“ Lebensversicherungen null und nichtig ist, sofern es sich nicht um einen echten Forderungskauf handelt. Dafür notwendig wäre beispielsweise, dass die Forderung […]