Rürup-Rente: Was Finanzberater ihren Kunden oft vergessen zu erzählen
Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt, verschenkt, verkauft oder beliehen werden. Wer Schulden hat, riskiert, dass Gläubiger das angesparte Rürup-Vermögen vor Rentenbeginn pfänden. Und wenn der Staat Hartz IV oder Gerichtskostenhilfe zahlen müsste, erlaubt es ihm das Rürup-Vermögen zu verweigern und den Vorsorgesparer auf die außerordentliche Kündigung seines Rürup-Vertrages zu verweisen, noch bevor die Rente […]