Jurist warnt vor bAV-Haftungsfallen wegen Minizinsen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 28. September 2017 die künftige Behandlung von fehlerhaft gestalteten Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) behandelt. Demnach sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers bei Kalkulationsfehlern des bAV-Anbieters für Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden also doppelt zur Kasse gebeten, wie Rechtsanwalt Johannes Fiala und Aktuar Peter A. Schramm meinen. In […]