Gegen Zermürbung und Salamitaktik bei Schadensregulierung helfen Anträge bei Gericht
– Nach einem Schadensfall haben Versicherer für eigene Prüfungen nur beschränkt Zeit – Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 2 W 69/11) wies ein Unfallopfer in die Schranken. Das Unfallopfer klagte zu früh gegen den Haftpflichtversicherer, welchem eine Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen zusteht. Dem Versicherer (VR) ist ausreichend Zeit […]