Die Vermögenschadenhaftpflicht des Versicherungsmaklers und anderer Finanzdienstleister
Welche Leistungen der Versicherungsnehmer vom Versicherer erwarten darf Passivenversicherung Ziel des Versicherungsschutzes ist, dass der Versicherungsnehmer (VN) von Haftpflichtverbindlichkeiten freigehalten wird (BGH NJW 1967, 2203). Dies wird auch Unterlassungs-und Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB umfassen, etwa bei Meinungsäußerungen im Internet. Entscheidend sind insbesondere die Fragen nach dem versicherten Beruf, den versicherten Tätigkeiten und den Ausschlüssen […]