Betriebliche Altersfürsorge – mit Vorsicht zu genießen

Der Bundesfinanzminister (BMF, Schreiben mit Stand vom 28.09.2017 – Entwurf vom 04.10.2017) kündigte die künftige Behandlung von fehlerhaft gestalteter betrieblicher Altersversorgung (bAV) an: Demnach sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers bei Kalkulationsfehlern des Anbieters für Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden für dieses „Steuersparmodell“ also doppelt zur Kasse gebeten. Arbeitgeber und bAV-Berater geraten damit in die Regresshaftung. […]