Zusammenfassung: Eine private BU-Rente mit vereinbartem zeitlichen Ende ist nach Maßgabe des § 850b Abs. 2 ZPO auf Antrag beim Vollstreckungsgericht wie Arbeitseinkommen bedingt pfändbar.
www.frag-einen-anwalt.de (veröffentlicht am 10.05.2013)
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http://www.frag-einen-anwalt.de/Pfaendung-private-Berufsunfaehigkeitsrente—f223732.html
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