Maulkorb bei Milliarden-Finanzbetrug unter BaFin-Aufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) feiert eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Minden (Beschluss vom 17.12.2010, Az. 10 L 690/10) als Triumph – indes ist es wohl eher ein Eingeständnis hoffnungsloser Überforderung? Betrogene Kapitalanleger dürfen keinesfalls auf die Finanzaufsicht hoffen – sie schützt den Bestand der Finanzhäuser, also etwa von Banken und Versicherungen, nicht jedoch die betrogenen […]