Bezugsrecht in der Direktversicherung
Zur Haftung von Versicherungen, Agenten und Versicherungsmaklern für fehlerhafte Gestaltung seitens des Gesetzgebers Schon immer stehen Versicherungsmakler gegenüber ihren Kunden in einer besonders schwerwiegenden Verantwortung. Der Gesetzgeber hat im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich die Haftung des Versicherungsvermittlers in §§ 59 ff. VVG geregelt. Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vermeidbar Im Normalfall der Kapitalauszahlung einer […]