Wie das Vertrauen in die bAV zerstört werden kann
Bilanzfälschung und Bilanzverschleierung sind nach § 331 Nr. Handelsgesetzbuch (HGB) strafbar. Berühmte Beispiele solcher Manipulationen wären etwa die Konzerne Olympus und Enron, oder aus jüngerer Zeit wohl P&R. Die „Heubeck Richttafeln RT 2018 G“ (vom 20.07.2018) waren angeblich fehlerhaft erstellt und später zurückgezogen worden – dies in Verantwortung nur eines privaten Beratungsunternehmens. Damit bestand das […]