Versicherungsmaklern tragen ohne Dokumentation die volle Beweislast
– Warum Versicherungskunden qualifizierte Beratung erwarten dürfen – Das Saarländische Oberlandesgericht (Urteil vom 27.01.2011, Az. 5 U 337/09) entschied, dass Versicherungsmaklern, die keine oder nur eine unvollständige Dokumentation ihrer Beratung vorlegen können, die volle Beweislast für korrekte Beratung tragen. Der Rat und die Gründe sind deshalb festzuhalten, weil Gerichte dem Kunden anderenfalls durch Beweiserleichterungen […]