Keine globale Freizeichnung von Haftung durch Rating-/Analysten-Agenturen
Drei Personen sind von Ratings bzw. Analysen betroffen – der zu Beurteilende (z.B. ein Initiator) mit dem Ratingsubjekt (z.B. der Leistungsbilanz), der Beurteilende (die Ratingagentur) und die Leser/Nutzer des Ratings bzw. von Analysen. Eine Untermenge sind Rankings, bei welchen in der Regel gleichsam nur jeweils ein Kriterium untersucht wird (z.B. eine Tabelle sortiert nach Wertsteigerung, […]