Am 31.12.2011 verjähren Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern und Versicherungsnehmern aus 20 Jahren
Neue Zeitrechnung bei der Schadensersatzverjährung Im Normalfall einer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung beginnt die Verjährung mit Kenntnis des Anlegers über die Person des Schädigers und über den Schaden. Verhält sich der Anleger insofern grob fahrlässig, beginnt die Verjährung ebenfalls zu laufen. Bei etwaigen Nebenpflichtverletzungen (Falschberatung, Anlegertäuschung, etc.) galt seit Inkrafttreten des BGB eine Frist von maximal […]