Wie starkes Schadenmanagement zum gefährlichen “Service” wird?
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 07.07.2020, Az.VI ZR 308/19) entschied, dass ein angestellter Schadensregulierer deliktisch (mit-)haftet, wenn er seine vermeintliche Sachkunde für einen Geschädigten einsetzt, indem er Einfluss auf die Leistungserbringung Dritter nimmt; § 823 I BGB. Im konkreten Fall hatte der Geschädigte einen haftpflichtversicherten Zylinderkopfschaden erlitten, welcher durch nur scheinbar sachkundige Empfehlung eines […]