{"id":18553,"date":"2007-01-05T10:35:09","date_gmt":"2007-01-05T09:35:09","guid":{"rendered":"https:\/\/fiala.de\/be-careful-when-dealing-with-company-pension-plans\/"},"modified":"2021-12-12T13:55:31","modified_gmt":"2021-12-12T12:55:31","slug":"be-careful-when-dealing-with-company-pension-plans","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiala.de\/en\/be-careful-when-dealing-with-company-pension-plans\/","title":{"rendered":"Caution in dealing with company pension schemes"},"content":{"rendered":"<p>27.11.2006<\/p>\n<p>Betriebsr\u00e4te, Arbeitnehmer und Unternehmer tun gut daran, bei der betrieblichen Altersvorsorge sorgf\u00e4ltig vorzugehen. Man kann n\u00e4mlich Fehler machen, die teuer zu stehen kommen k\u00f6nnen. Darauf wies uns ein M\u00fcnchner Rechtsanwalt hin, der mit einer Gruppe von Experten \u00fcber diese Fragen arbeitet. Mir waren diese Probleme nicht bewusst. Wir m\u00f6chten die Betroffenen darauf hinweisen.<\/p>\n<p>Hier eine Aufzeichnung von Dr. Johannes Fiala.<\/p>\n<p>Betriebliche Altersvorsorge: L\u00fccken in der Arbeitnehmerversorgung, Arbeitgeberhaftung und Handlungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Betriebsrat<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\"><strong><em>&#8220;Keine Zukunft vermag gutzumachen, was du in der Gegenwart vers\u00e4umst.&#8221; <\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\"><strong><em>(Albert Schweitzer, evangelischer Theologe, Musiker, Philosoph und Arzt 1875 \u201e 1965)<\/em><\/strong><\/p>\n\n<p>Der &#8220;Irrtum&#8221; \u00fcber effiziente betriebliche Altersvorsorge Albrecht M\u00fcller beschreibt in seinem Werk &#8220;Die Reform-L\u00fcge&#8221;, dass von 34 Mio. Erwerbst\u00e4tigen, etwa 7 Mio. j\u00e4hrlich ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis beginnen oder beenden. Spiegelbildlich betr\u00e4gt nach Information des Statistischen Bundesamtes die durchschnittliche Verweildauer von Arbeitnehmern in einem Betrieb etwa 4,9 Jahre.<\/p>\n<p>Dieser Umstand ber\u00fchrt auch das wirtschaftliche Ergebnis einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn wenn daf\u00fcr \u201e\u00fcbliche 20- und 30-Jahres- Vertr\u00e4ge\u201c als Direkt-Lebensversicherung abgeschlossen wurden, so stellen die Mitarbeiter sp\u00e4ter fest, dass der Wert ihrer \u201ebetrieblichen Alters- Zusatzversorgung\u201c nach f\u00fcnf Jahren oft nur einen kleinen Bruchteil dessen betr\u00e4gt, was in der Summe \u00fcber die Jahre einbezahlt wurde. Woran liegt dies?<\/p>\n<p>Das gesetzliche Gebot der \u201eWertgleichheit\u201c Im Betriebsrentengesetz steht mit Wirkung seit 01.01.2002, dass der Arbeitgeber insbesondere bei der Gehaltsumwandlung das Geld seiner Mitarbeiter im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung \u201ewertgleich\u201c anzulegen hat. Eine Definition daf\u00fcr lieferte der Gesetzgeber nicht. Gerichte stellten dazu allerdings fest, dass der Arbeitgeber \u201eals uneigenn\u00fctziger Treuh\u00e4nder\u201c dabei mitwirkt.<\/p>\n<p>Anfang 2006 lie\u00df ein Richter des Bundesarbeitsgerichts buchst\u00e4blich eine Bombe platzen. Er postulierte, dass ein Versto\u00df gegen die Wertgleichheit zur (Teil-)-Unwirksamkeit der Entgeltumwandlung f\u00fchrt. Praktisch betrachtet geht es um die Vermittlungsprovisionen, welche bei Direktversicherungen und anderen Durchf\u00fchrungswegen der betrieblichen Altersversorgung gleichsam \u201edurch die Hintert\u00fcr\u201c den betrieblichen Altersvorsorgevertr\u00e4gen zu Gunsten von Vermittlern und Versicherern belastet werden.<\/p>\n<p>Praktisch ergeben sich dadurch Reduktionen der sp\u00e4teren Renten von 20- 40%, gelegentlich auch deutlich h\u00f6here Einbu\u00dfen f\u00fcr den Arbeitnehmer.<\/p>\n\n<h3>Haftet daf\u00fcr der Arbeitgeber?<\/h3>\n<p>Die Arbeitgeberhaftung bei Entgeltumwandlung Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Das Verkaufsgespr\u00e4ch des Vermittlers beginnt in der Regel mit den Worten \u201eSehr geehrter Herr Arbeitgeber, meine T\u00e4tigkeit ist f\u00fcr Sie selbstverst\u00e4ndlich kostenfrei\u201c &#8211; kein Wunder, denn die Kosten, welche eigentlich kraft gesetzlichem Auftrage vom Arbeitgeber zu tragen w\u00e4ren, werden den betrieblichen Altersvorsorgevertr\u00e4gen belastet.<\/p>\n<p>Sp\u00f6tter meinen dann, dass die Lebensversicherung \u201edas einzige Sparbuch sei, welches mit einem negativen Saldo beginnt\u201c. Die unn\u00f6tigen Abschlusskosten, welche oftmals nicht nur im ersten Jahr belastet werden, sch\u00e4digen das Verm\u00f6gen der Arbeitnehmer und f\u00fchren zur Teilunwirksamkeit.<br \/>\nBildlich gesprochen schuldet der Arbeitgeber diese Betr\u00e4ge dann dem Mitarbeiter als Schadensersatz, zuz\u00fcglich j\u00e4hrlicher Verzinsung mit Zinseszins-Effekt. F\u00fcr den Arbeitgeber ist dies gelegentlich ein Schock, denn das Bewusstsein, dass \u201esein Vermittler\u201c oftmals mit Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes gleich \u201esein Lebenseinkommen\u201c als Provisionen verdient hat, war nicht transparent.<\/p>\n<p>Gelegentlich kommt wohl hinzu, dass auch Funktionstr\u00e4ger innerhalb oder au\u00dferhalb des Betriebs \u201eals Tipp-Geber\u201c etwas davon abbekommen hatten. Ist das alles legal\u201c<br \/>\nRolle der Anbieter betrieblicher Versorgungswerke Mitarbeiter der Anbieter betrieblicher Altersversorgung scheuen sich nicht, dem Arbeitgeber zu sagen \u201eWissen Sie, was Wertgleichheit ist, definiert jede Gesellschaft selbst\u201c. Sinngem\u00e4\u00df bedeutet dies, dass jeder \u201eversicherungsf\u00f6rmig kalkulierte Tarif\u201c in Ordnung sei \u201e gleichviel wie hoch Abschluss- und Verwaltungskosten einkalkuliert sind.<\/p>\n<p>Vom Arbeitgeber kann sicherlich nicht verlangt werden, dass er \u201edie Welt aus den Angeln\u201c hebt, und v\u00f6llig kostenfreie Produkte ausw\u00e4hlt. Jedoch gibt es solche ohne Abschlusskosten (anstatt beispielsweise bis zu 12,6% aus der Versicherungsvertragssumme). Und hinsichtlich der Verwaltungskosten, darf es durchaus ein \u201epreiswerter\u201c, vielleicht nicht der \u201ebilligste\u201c Tarif sein. Untersuchungen dazu gibt es z.B. bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. Es w\u00e4re also f\u00fcr den Arbeitgeber nicht schwierig, mit dem Geld seiner Mitarbeiter \u201etreu und gewissenhaft\u201c umzugehen.<\/p>\n\n<h3>Haften denn die Vermittler?<\/h3>\n<p>Die Regress-Haftung des Vermittlers und seiner Gesellschaften Es ist seit vielen Jahren ein Grundsatz nach der Rechtsprechung, dass Kapitalanlagen \u201eanleger- und objektgerecht\u201c vermittelt werden m\u00fcssen. Widrigenfalls haften regelm\u00e4\u00dfig die Vermittler, Berater, sowie die dahinter stehenden Gesellschaften. Die Rechtsprechung stammt eigentlich aus dem Bankbereich, auch zur Frage, welche Produkte ungeeignet sind f\u00fcr eine Altersversorgung.<\/p>\n<p>Wenn der Kunde (das ist bei der betrieblichen Versorgung immer der Arbeitgeber) statistisch durchschnittlich und erkennbar das Geld nach etwa 5 Jahren wieder zur Verf\u00fcgung haben muss, dann d\u00fcrften Vertr\u00e4ge mit 20 oder 30 Jahren Laufzeit und entsprechend vielfach h\u00f6herer Provision nicht geeignet sein.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens hat dies zun\u00e4chst \u00fcberhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob die Provisionen nach dem \u201eZillmer-Verfahren\u201c oder anders auf die Laufzeit verteilt werden. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sowieso aufgegeben, die Intransparenz vieler Versicherungsl\u00f6sungen auf dem Markt durch eine Gesetzesreform zu beseitigen.<\/p>\n<p>Der Volkswirt M\u00fcller beschreibt in seinem Buch \u201eReform-L\u00fcge\u201c, dass die durchschnittlichen Verwaltungskosten des Versicherungssystems bei etwa 20% liegen \u201e demgegen\u00fcber die Verwaltungskosten des staatlichen Umlage-Rentensystems bei maximal 5%, nach neuen Berechnungen bei 1,5%. Aber kann der Arbeitgeber dieses Problem dann einfach \u201eaussitzen\u201c?<\/p>\n<h3>Haftungs- und Insolvenzrisiken<\/h3>\n<p>F\u00fcr den normalen Angestellten, so scheint es, ist die betriebliche Altersversorgung durch einen \u201ePensionssicherungs-Verein\u201c vor Insolvenz gesch\u00fctzt. Doch wenn der Betrieb \u201estill liquidiert\u201c wird, wie im Fall \u201eKaufhalle\u201c zu h\u00f6ren war, dann bekommen die Mitarbeiter keinen Cent. Gegen diese Art und Weise der \u201eEntschuldung\u201c hat der Gesetzgeber zu Gunsten der f\u00fcrs Alter sparenden Arbeitnehmer nicht vorgesorgt &#8211; bis heute.<\/p>\n<p>F\u00fcr den normalen Arbeitgeber besteht bereits seit 01.01.2002 nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AktG\/91.html\" title=\"&sect; 91 AktG: Organisation; Buchf&uuml;hrung\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" class=\"external\">\u00a7 91<\/a> II Aktiengesetz die Pflicht f\u00fcr ein Risikomanagement \u201e die L\u00fccken in der betrieblichen Altersvorsorge und die bisweilen enorme Arbeitgeberhaftung, k\u00f6nnen hier nicht au\u00dfen vor bleiben. Dies gilt \u00fcber <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GmbHG\/43.html\" title=\"&sect; 43 GmbHG: Haftung der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" class=\"external\">\u00a7 43 GmbHG<\/a> entsprechend auch f\u00fcr jede Mittelstands-GmbH. Die Transparenz im Hause des Arbeitgebers soll Insolvenzrisiken und zunehmenden Haftungsgefahren vorbeugen.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass die Vermittlerhaftung sp\u00e4testens nach 10 Jahren durch Verj\u00e4hrung endet &#8211; der Arbeitgeber jedoch f\u00fcr betriebliche Altersvorsorge mit 30 Jahren Verj\u00e4hrungsfrist belastet ist. Die Nichtgeltendmachung der Regresshaftung gegen Vermittler etc. kann bis hin zum Vorwurf einer Untreue gegen\u00fcber dem eigenen Unternehmen reichen.<\/p>\n<p>Wie real solche Vorw\u00fcrfe sind, zeigen die gerichtlichen Strafverfahren gegen \u201eDeutsche Bank Vorst\u00e4nde Ackermann, Breuer\u201c u.a. Die Unt\u00e4tigkeit der Unternehmensleiter, also das Zusehen, wie der Schaden von Tag zu Tag durch den Zinseszinseffekt w\u00e4chst, kann ebenfalls zu einer pers\u00f6nlichen Managerhaftung f\u00fchren.<\/p>\n<p>Diese Aussichten sind f\u00fcr manchen Betriebsleiter heute Anlass genug, sich um eine L\u00f6sung f\u00fcr Gegenwart und Zukunft zu interessieren. Und welche Rolle kann der Betriebsrat dabei haben\u201c<br \/>\nL\u00f6sungsansatz durch Initiative des Betriebsrats. Nach dem <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/80.html\" title=\"&sect; 80 BetrVG: Allgemeine Aufgaben\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" class=\"external\">\u00a7 80 Abs. 3<\/a> Betriebsverfassungsgesetz besteht f\u00fcr den Betriebsrat ein Anspruch, auf Kosten des Arbeitgebers, einen externen Sachverst\u00e4ndigen zuzuziehen:<\/p>\n<p>\u201eDer Betriebsrat kann bei der Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben nach n\u00e4herer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverst\u00e4ndige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich ist.\u201c<\/p>\n<p>Die Auswahl des Sachverst\u00e4ndigen obliegt dem Betriebsrat.<br \/>\nAusreichend ist es, wenn der Betriebsrat nicht in der Lage ist, eine Aufgabe, die in seine Zust\u00e4ndigkeit f\u00e4llt, aufgrund der Schwierigkeiten und Komplexit\u00e4t der Materie sowie fehlender Kenntnisse ordnungsgem\u00e4\u00df wahrzunehmen, und wenn er sich die fehlenden Kenntnisse auch nicht selbst in zumutbarer Zeit erwerben kann.<\/p>\n<p>L\u00f6sungsansatz f\u00fcr Betroffene Auch f\u00fcr die betroffenen Arbeitnehmer ergibt sich beim Arbeitgeberwechsel sp\u00e4testens die Frage, ob der Arbeitgeber seinen Lohn, soweit er in eine betriebliche Versorgung umgewandelt wurde, korrekt behandelt hat. Ein krasses Beispiel lieferte eine britische Direktversicherung &#8211; nach knapp zwei Jahren Betriebszugeh\u00f6rigkeit war nur ein einstelliger Prozentsatz der einbezahlten Beitr\u00e4ge vorhanden. Der verantwortliche Versicherungsmakler hatte den Vertrag gerne vermittelt \u201e \u00fcber die Details aufgekl\u00e4rt hat er nicht. Der Arbeitgeber war schlie\u00dflich gezwungen den Schaden einzuklagen, um nicht selbst die fehlende Differenz aus eigener Tasche drauf zu legen.<br \/>\nGesetzliche Pflichten des Arbeitgebers zwingen auch in diesem Bereich zur Umsicht und zur Entscheidung auf der Basis seri\u00f6ser Fachkunde &#8211; oft unter dem Strich auch wesentlich preiswerter gegen Honorar statt \u00fcblicher Provisionen.<\/p>\n<p>von Dr. Johannes Fiala<\/p>\n<p>Expertenkontakt: info@betriebsrentenkasse.com<\/p>\n<p>mit freundlicher Genehmigung<\/p>\n<p>von <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\" class=\"external\" rel=\"nofollow\">www.nachdenkseiten.de<\/a><\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>27.11.2006 Betriebsr\u00e4te, Arbeitnehmer und Unternehmer tun gut daran, bei der betrieblichen Altersvorsorge sorgf\u00e4ltig vorzugehen. Man kann n\u00e4mlich Fehler machen, die teuer zu stehen kommen k\u00f6nnen. 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