{"id":18710,"date":"2007-03-25T15:09:04","date_gmt":"2007-03-25T13:09:04","guid":{"rendered":"https:\/\/fiala.de\/in-the-end-it-hits-the-financial-advisor\/"},"modified":"2007-03-25T15:09:04","modified_gmt":"2007-03-25T13:09:04","slug":"in-the-end-it-hits-the-financial-advisor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiala.de\/en\/in-the-end-it-hits-the-financial-advisor\/","title":{"rendered":"In the end, it hits the financial advisor"},"content":{"rendered":"<p>  In the wake of the EU Insurance Mediation Directive, financial advisors would be well advised to consider the issue of liability and coverage through financial loss liability insurance, as the following example illustrates.<br \/>\nRalf W. Barth<br \/>\nIN A CONCRETE CASE, a fund participation in Falk Fonds 75, we would like to illustrate the explosive nature of intermediary liability: A letter from the financing bank is available from an intermediary. In this letter, the bank asks him to answer 22 detailed questions about his advisory services in the above-mentioned case (see list of questions). The danger for the intermediary: The possible liability of the bank because of doorstep selling could (or should?) be passed on to a possible faulty advice of the intermediary. In order for something like this to come about, it is necessary for the intermediary to be able to make a concrete accusation on the basis of his own statements. As is so often the case in this industry, it is the intermediaries who serve as &#8211; paying &#8211; scapegoats, in addition to the customers who suffer. In the end, they are supposed to take the blame for a situation that was created by initiators and supported by other large companies. Whoever has caused or is responsible for the negative situation, in order to limit the damage and as liable parties, the intermediaries should be held jointly responsible. Another reason to secure the protection and also the defence and exemption claim of a pecuniary damage liability in good time. The VSH insurer&#8217;s response to the intermediary&#8217;s request for an answer to the questionnaire is in the affirmative. However, he points out to the intermediary that he must not make any admissions of guilt when answering, as otherwise the insurance cover would be jeopardised.<br \/>\nNachfolgend das erw\u00e4hnte Schreiben der Bank mit dem Fragenkatalog an den Vermittler im Zusammenhang mit der Fondsbeteilgung Falk Fonds 75, den wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Johannes Fiala, Senior-Partner der Kanzlei Fiala, Freiesleben &amp; Weber, M\u00fcnchen, und Experte auf dem Gebiet Finanzdienstleistung, kommentiert haben. Sehr geehrter Herr Vermittler, in vorbezeichneter Angelegenheit hat die Kanzlei XXX und YYY eine Klage vor dem Landgericht xxx eingereicht. Sie werden in der Klageschrift als Berater genannt, der den Kunden die Fondsbeteiligung und die Finanzierung vermittelt hat. Wir bitten Sie hierzu um einige Informationen: \u25a0 1. Wann haben Sie den Kunden den Fonds erstmals vorgestellt? Barth: Die Frage zielt vermutlich darauf ab, ob zwischen den Beratungsgespr\u00e4chen f\u00fcr den Kunden ausreichend Zeit lag, oder der Abschluss sehr schnell durchgef\u00fchrt wurde. Fiala: Wenn das Prospekt am Tage der Zeichnung \u00fcbergeben wurde, l\u00e4sst dies dem Anleger in der Regel nicht gen\u00fcgend Zeit zur Pr\u00fcfung des Inhaltes. Haben Sie dar\u00fcber ein Beratungsprotokoll angefertigt? Wenn ja, stellen Sie uns bitte eine Kopie zur Verf\u00fcgung. Barth: Beratungsprotokolle sind ein Hinweis darauf, dass der Berater seine Arbeit ernst nimmt und in der Regel sauber und gesetzeskonform durchf\u00fchrt. Das Fehlen eines solchen Protokolls kann entsprechend ausgelegt werden. \u25a0 2. Wie kam der erste Kontakt zwischen dem Berater und dem Kunden zustande? Von wem ging die Initiative aus? Barth: Hier wird ganz klar \u00fcberpr\u00fcft, ob das Bestreben ausschlie\u00dflich von Seiten des Vermittlers ausging, also kein Kundenwunsch war. Fiala: Dies kann auch ein Aufh\u00e4nger f\u00fcr eine R\u00fcckabwicklung nach dem Haust\u00fcrgesch\u00e4ft sein. \u25a0 3. Wo wurden die Gespr\u00e4che zwischen dem Berater und dem Kunden gef\u00fchrt, zu Hause, am Arbeitsplatz, im B\u00fcro des Beraters etc.? Barth: Das soll vermutlich Aufschl\u00fcsse dar\u00fcber geben, welche Art von Gesch\u00e4ftsgrundlage hier gegeben war \u2013 Privatkunde oder Gesch\u00e4ftskunde \u2013 Haust\u00fcrgesch\u00e4ft oder gew\u00fcnschte Beratung. \u25a0 4. Sofern die Gespr\u00e4che in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Kunden gef\u00fchrt wurden. Ist dies auf ausdr\u00fccklichen Wunsch, also auf Veranlassung\/Bestellung des Kunden erfolgt? Barth: siehe Punkt 2 \u25a0 5. Welcher Zeitraum lag zwischen der Beratung und dem tats\u00e4chlichen Vertragsabschluss? Barth: Wieder wie bei Frage 1, der Versuch herauszubekommen, ob der Abschluss im Erstgespr\u00e4ch oder nach ausreichender Zeit zustande kam. \u25a0 6.Gibt es Unterlagen, mit welchen die Angaben belegt wer- den k\u00f6nnen (Notizen, Vertragsunterlagen, Beratungsprotokolle, Terminkalender)? Barth: siehe Punkt 1 Fiala: Aus dem Protokoll k\u00f6nnen sich auch L\u00fccken in der Beratung ergeben. Konsequenz k\u00f6nnte 100prozentige Haftung auch f\u00fcr die Kosten des Vermittlers gegen\u00fcber dem beklagten Vertrieb bedeuten. \u25a0 7.Gibt es Zeugen, welche die Angaben best\u00e4tigen k\u00f6nnen (Name, Anschrift, Telefonnummer)? Barth: Hier wird gepr\u00fcft, ob es jemand geben k\u00f6nnte, der die Aussagen des Kunden und\/oder des Vermittlers best\u00e4tigen kann. \u25a0 8.War diese Finanzierung das erste Gesch\u00e4ft, was mit dem Kunden abgeschlossen wurde, oder gab es schon vorher Kontakte? Barth: Hier kann sowohl der Vertrauensbonus bei wiederholten Gesch\u00e4ften, wie auch die Erfahrenheit beziehungsweise Unerfahrenheit des Kunden mit gepr\u00fcft werden. Fiala: Bei der Kombination von Kredit\/Finanzierung mit einer Geld\/Kapitalanlage k\u00f6nnen sich besondere Beratungspflichten ergeben \u2013 allein das Mitwissen kann zur Haftung f\u00fchren, auch wenn zum Beispiel der Kredit \u00fcber einen Kooperationspartner beschafft wurde. \u25a0 9.Wurde dem Kunden der Fondsprospekt \u00fcbergeben? Barth: Ganz klare Frage nach der Obliegenheit, dem Kunden ein Prospekt und das nat\u00fcrlich vor Abschluss auszuh\u00e4ndigen. Wann haben Sie dem Kunden den Fondsprospekt ausgeh\u00e4ndigt? Barth: siehe Antwort zuvor. Erfolgte dies im Rahmen der Beitrittserkl\u00e4rung oder zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt? Barth: siehe Antwort zuvor. Fiala: Hieraus kann sich auch die Frage ableiten, welche Prospektversion \u00fcbergeben wurde, zum Beispiel nicht mehr aktuelle, ohne Erg\u00e4nzungen bzw. Berichtigungen. \u25a0 10.Welche Erkl\u00e4rungen haben Sie den Kunden im Zusammenhang mit der Aush\u00e4ndigung des Fondsprospektes erteilt? Barth: Die Frage, ob m\u00f6glicherweise Erkl\u00e4rungen \u00fcber den Prospekt hinaus get\u00e4tigt wurden. Welche Chancen und Risiken haben Sie dem Kunden erl\u00e4utert? Barth: Hier geht es darum, ob so genannte Kardinalpflichten im Vorfeld erf\u00fcllt wurden. Fiala: Vor allem das Totalausfallrisiko wird, bei vermeintlich als sicher dargestellten Anlagemodellen, zur Haftungsfalle f\u00fcr den Vermittler. Bitte erl\u00e4utern Sie im Detail, \u00fcber welche Verlustrisiken Sie informiert haben zum Beispiel &#8211; Mietausfallrisiko, &#8211; Lautzeit der Mietgarantie &#8211; Verlustrisiko &#8211; Totalverlust &#8211; keine Verk\u00e4uflichkeit der Anlage Barth: siehe Antwort zuvor. \u25a0 11.Haben Sie den Kunden vor oder zwischen den Treffen schriftliches Informationsmaterial zugeschickt, zum Beispiel zur Vorbereitung eines Treffens? Wenn ja, wann genau? Barth: siehe vorherige Antwort zu Unterlagen in ausreichender Zeit. Um was f\u00fcr Material handelt es sich? Barth: Hier kann auch die Frage auftauchen, ob das Material in verst\u00e4ndlicher Form ist beziehungsweise war. K\u00f6nnen Sie uns ggf. Kopien \u00fcberlassen oder m\u00f6glichst genau beschreiben, welche Angaben oder sonstige Themen darin beschrieben wurden? Barth: Vermutlich geht es wieder darum, ob vollumf\u00e4nglich informiert wurde. \u25a0 12.Haben Sie den Kunden schon aufgrund der von Ihnen erhobenen Finanzdaten eine Beteiligung an dem oben genannten Fonds empfohlen oder hat der Kunde diesen Fonds oder die Anlageform von sich aus angesprochen, zum Beispiel weil er anderweitig davon geh\u00f6rt hatte? Barth: Klingt beinahe wie: \u201eHaben Sie den Kunden das Thema so lange suggeriert, bis er es wollte\u201c? Fiala: Wenn der Vermittler vom Kunden angesprochen wurde, kann auch ein Verzicht auf Beratung vorliegen beziehungsweise es kam kein wirklicher Beratungsvertrag zustande. \u25a0 13.Haben Sie die Kunden dar\u00fcber informiert, in welche Fondsimmobilien der Fonds investiert, welche weichen Kosten oder Provisionen anfallen und wof\u00fcr diese verwendet werden? Barth: Immer schwierig zu beantworten sind Fragen, die gleich mehrere Dinge abfragen, vor allem wenn am Ende steht: Vorsorglich m\u00fcssen wir Sie darauf hinweisen, falls wir keine Informationen erhalten oder diese nur unzureichend sind, dass wir uns vorbehalten m\u00fcssen, Ihnen gegen\u00fcber den Streit zu verk\u00fcnden. Fiala: Der immer h\u00e4ufiger erscheinende Hinweis auf die weichen Kosten zeigt, wo die Beratungs- und Informationspflichten hingehen. Die Frage wird sein, welche Vermittler dies bisher schon so umgesetzt haben. Die Frage nach der Verwendung der einzelnen Positionen der weichen Kosten erscheint ungew\u00f6hnlich, denn was soll der Kunde mit den Angaben gezielt anfangen k\u00f6nnen? Was haben Sie den Kunden hier\u00fcber mitgeteilt? Barth: Was passiert, wenn dem Kunden nichts mitgeteilt wurde? Fiala: Hier wird abgefragt, ob der Vermittler das Produkt verstanden hat \u2013 nicht die vielleicht l\u00fcckenhafte Schulung des Initiators oder Vertriebs. Der Vermittler hat ja steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich die Plausibilit\u00e4t zu pr\u00fcfen \u2013 sonst haftet er, m\u00f6glicherweise ohne VSH-Schutz. In welcher Form erfolgte diese Information und wann haben Sie diese erteilt? Barth: Wieder geht es um das Prinzip der Schriftlichkeit und der Zeitfrage, wann dies stattgefunden hat. Fiala: Hier wird au\u00dferdem abgefragt, ob der Kunde alles sicher gut verstanden haben muss. \u25a0 14.Wann und in welcher Weise haben Sie den Kunden darauf hingewiesen, dass die Aussch\u00fcttungen (Renditen) auch geringer als prospektiert ausfallen oder ganz ausbleiben k\u00f6nnen? Barth: Wieder die Frage nach der Risikoaufkl\u00e4rung. Fiala: Diese Frage nach dem Ausbleiben von Aussch\u00fcttungen beziehungsweise Ertr\u00e4gen steht im Zusammenhang mit dem Risiko dennoch Steuern zahlen zu m\u00fcssen, wie bei Private Equity. Und es handelt sich um eine \u201eVorstufe\u201c zur Frage nach dem Totalausfall im Substanzbereich. \u25a0 15. Hat der Kunde konkrete Anlageziele ge\u00e4u\u00dfert? Barth: Hier geht es um das Zusammenpassen von W\u00fcnschen und Anlageform \u2013 ist die Anlage anlegergerecht? Fiala: Zentral ist hier das \u201eBOND\u201c-Urteil des BGH. Was Vermittler gerne \u00fcbersehen ist, dass auch bei Vermittlung einer KLV darauf zu achten ist. Falls ja, welche? Barth: siehe Antwort zuvor. \u25a0 16. Lagen bei den Kunden bereits Erfahrungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen vor? Barth: Hier kann sowohl der Vertrauensbonus bei wiederholten Gesch\u00e4ften, wie auch die Erfahrenheit oder Unerfahrenheit des Kunden mit abgepr\u00fcft werden. Wenn ja, welche Erl\u00e4uterungen haben Sie im Zusammenhang mit der Beratung abgegeben? Barth: Vermutlich soll hier die Angemessenheit, und ob die Ausf\u00fchrungen ausreichend waren, hinterfragt werden. Fiala: Indirekt wird abgefragt, ob der Kunde sich das Anlageprodukt leisten konnte beziehungsweise sich bewusst f\u00fcr ein solches entschieden hat \u2013 zum Beispiel als Wette \u2013 im Wissen um die Risiken. \u25a0 17. Welche Erl\u00e4uterungen haben Sie den Kunden im Zusammenhang mit der Frage der Ver\u00e4u\u00dferbarkeit der Beteiligung erteilt? Auf welche Risiken haben Sie in dem Zusammenhang hingewiesen? Barth: Wieder die Frage nach der Risikoaufkl\u00e4rung. Fiala: Die Anlegereignung spiegelt sich auch darin wider, ob der Kunde ausreichende Reserven sonstiger beziehungsweise liquider Art besitzt. Nicht zuletzt kann es auf die Frage ankommen, ob der Kunden gegen wichtige andere Risiken im Einkommensbereich ausreichend versichert war. \u25a0 18. Haben Sie etwa erkl\u00e4rt, der Kredit k\u00f6nne mittels Steuerersparnis und Aussch\u00fcttungen zur\u00fcckgezahlt werden oder haben Sie in dem Zusammenhang auf Risiken hingewiesen, dass Aussch\u00fcttungen ausbleiben, Steuerersparnisse sich reduzieren und der Kredit trotzdem zur\u00fcckgezahlt werden m\u00fcsse. Barth: Wieder die Frage nach der Risikoaufkl\u00e4rung, verbunden mit der Abfrage, welche Argumentationen verwendet wurden. Vorsicht hier ist viel interpretierbar! Welche Erl\u00e4uterungen haben Sie dazu abgegeben, in welchem Zeitraum der Kredit zur\u00fcckgezahlt werden k\u00f6nne? Barth: Frage nach der Risikoaufkl\u00e4rung und ob wom\u00f6glich abweichende Angaben von den Unterlagen\/Berechnungen gemacht wurden. Fiala: Hier wird das Thema der speziellen Risiken bei gehebelten Gesch\u00e4ften angesprochen. Kann der Vermittler nachweisen, dass der Anleger trotz Totalverlustes den Kredit hat tilgen k\u00f6nnen? \u25a0 19. Welche monatliche Aufwendungen haben Sie mit den Kunden besprochen? Barth: Weichen die Angaben zum Beispiel von den Berechnungen ab? Sind den Kunden in dem Zusammenhang Berechnungen vorgelegt worden? Barth: Was wurde vorgelegt und wie nachvollziehbar sind diese Unterlagen\/Berechnungen? Fiala: Jene Vermittler, die keine alten Prospekte und Berechnungssoftware des Vertriebs und Initiators mehr besitzen, k\u00f6nnten am Ende als Betr\u00fcger hingestellt werden. Welche Risikohinweise haben Sie hierzu abgegeben? Barth: Weichen die Angaben zum Beispiel von den Berechnungen ab? \u25a0 20. Waren Ihnen negative Presseberichte \u00fcber den Fonds bekannt? Barth: Wenn ja, was ist Ihr Statement dazu gewesen und haben Sie den Kunden dar\u00fcber informiert? Wurde der Kunde \u00fcber negative Pressemitteilungen aufgekl\u00e4rt? Wenn ja, wann? \u00fcber welche Berichte? Fiala: Dieser Aspekt kann \u201et\u00f6dlich\u201c sein \u2013 viele Gerichte, aber nicht alle, gestatten eine R\u00fcckabwicklung allein wegen dieses Aspektes. \u25a0 21. Haben Sie den Kunden dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt, was zum Beispiel im Fall der Arbeitslosigkeit geschieht? Barth: Wieder die Frage nach der Risikoaufkl\u00e4rung. \u25a0 22. Welche konkreten Fragen hat m\u00f6glicherweise der Kunde an Sie m\u00fcndlich oder schriftlich formuliert? Barth: Wieder die Frage nach einem Protokoll. Wir bitten um Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diesen umfangreichen Fragenkatalog. Die Rechtsprechung verlangt detaillierte Ausk\u00fcnfte zum Inhalt der Beratungsgespr\u00e4che vom Berater und dem Kreditinstitut. Vorsorglich m\u00fcssen wir Sie darauf hinweisen, falls wir keine Informationen erhalten oder diese nur unzureichend sind, dass wir uns vorbehalten m\u00fcssen, Ihnen gegen\u00fcber den Streit zu verk\u00fcnden. Fiala: Insgesamt gilt hier das Motto \u201eDer \u2013 k\u00fcnftige \u2013 Angeklagte beziehungsweise Vermittler ist der beste Zeuge, denn er redet sich um Kopf und Kragen\u201c. Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum xx.xx.2006 Mit freundlichem Gru\u00df Bank<br \/>\n(FINANZ BUSINESS 6\/06, 46)<br \/>\n  Courtesy of <link http:=\"\"><a href=\"http:\/\/www.gabler.de\" class=\"external\" rel=\"nofollow\">www.gabler.de<\/a><\/LINK>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In the wake of the EU Insurance Mediation Directive, financial advisors would be well advised to consider the issue of liability and coverage through financial loss liability insurance, as the following example illustrates. Ralf W. 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