{"id":19515,"date":"2006-08-03T18:53:32","date_gmt":"2006-08-03T16:53:32","guid":{"rendered":"https:\/\/fiala.de\/the-english-limited-company-as-an-alternative-to-the-gmbh\/"},"modified":"2021-02-16T11:58:56","modified_gmt":"2021-02-16T10:58:56","slug":"the-english-limited-company-as-an-alternative-to-the-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiala.de\/en\/the-english-limited-company-as-an-alternative-to-the-gmbh\/","title":{"rendered":"The English Limited Company as an alternative to the GmbH ?"},"content":{"rendered":"<p>RA Johannes Fiala (M\u00fcnchen) hat f\u00fcr experten.de eine Kurzinformation zusammengestellt. Es geht um die Frage: Warum eine Limited ? Vorteile und Risiken. F\u00fcr den Finanzdienstleister ergibt sich angesichts \u00fcber 20.000 Haftungsprozessen im Jahr, die Notwendigkeit die Haftung zu beschr\u00e4nken, so gut es geht. Typische Gestaltungsmittel sind dabei die Versicherung des Restrisikos durch eine Verm\u00f6genschadenhaftpflichtversicherung, aber auch die ordentliche Dokumentation der Beratung sowie die Pr\u00fcfung der Produkte und Produktgeber auf Seriosit\u00e4t. RA Fiala erkl\u00e4rt dies mit einem Bild: ?Jede zus\u00e4tzliche Stahlt\u00fcr, durch die sich der Gegner erst mal durchschweissen muss, ist empfehlenswert !? Wer sich vor Haftung sch\u00fctzen will, und vor allem sein eigenes Verm\u00f6gen als Finanzdienstleister in einem sicheren Hafen sehen m\u00f6chte, tut gut daran, auch die M\u00f6glichkeiten des Gesellschaftsrechts zu nutzen. Nachdem Europa zusammenw\u00e4chst, kommt daf\u00fcr auch eine englische Kapitalgesellschaft, wie die Limited in Frage. Die englische Limited Company als Alternative zur GmbH? Die englische Limited Company by Shares (Ltd.) ist eine Gesellschaftsform mit beschr\u00e4nkter Haftung. F\u00fcr die Anmeldung einer Ltd. beim englischen Handelsregister ist Folgendes zu beachten: &#8211; Es muss eine nat\u00fcrliche oder juristische Person zum Director benannt werden &#8211; Es muss eine nat\u00fcrliche oder juristische Person zum Secretary benannt werden &#8211; Es muss im UK eine B\u00fcroadresse (Registered Office) angegeben werden &#8211; Memorandum (Satzung) &amp; Articles (Gesellschaftsvertrag) of Association der Firma m\u00fcssen eingereicht werden &#8211; Bezeugte Anmeldeformulare sind einzureichen Dem Handelsregister muss j\u00e4hrlich ein Annual Return und je nach Umsatz eine mehr oder weniger ausf\u00fchrliche Bilanz zugesandt werden. Grunds\u00e4tzlich besteht die M\u00f6glichkeit f\u00fcr alle Posten, also Director, Secretary und Shareholder, Treuh\u00e4nder einzusetzen. Zur Absicherung des eigentlichen Nie\u00dfbrauchers (Beneficial Owner) wird mit den Treuh\u00e4ndern ein Treuh\u00e4ndervertrag geschlossen, der unter anderem auch einen Haftungsausschluss f\u00fcr die Treuh\u00e4nder enth\u00e4lt. Im Internet finden sich vielf\u00e4ltige Angebote zur Hilfestellung bei der Gr\u00fcndung einer Ltd. Solche Angebote reichen vom Service, die Gr\u00fcndung einer Ltd. in Gro\u00dfbritannien f\u00fcr den Auftraggeber zu veranlassen bis zu kritischen Bemerkungen, wo die h\u00e4ufigsten Fehler gemacht werden. &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; Die angepriesenen Vorteile einer Ltd. In Kurzform werden u.a. folgende Vorteile angepriesen: ? Gr\u00fcndungszeit 14 Tage ? Gr\u00fcndung kann von Deutschland aus erfolgen, keine Reise nach England n\u00f6tig, Anonymit\u00e4t des Gr\u00fcnders voll gew\u00e4hrleistet ? Schnellgr\u00fcndung auch in 24 Stunden m\u00f6glich ? geringe Eintrags- und Registrierungskosten ? Ltd.- Vorratsgesellschaften sofort verf\u00fcgbar ? kein Notarbesuch erforderlich ? anonyme Gr\u00fcndung m\u00f6glich ? B\u00fcroservice verf\u00fcgbar ? keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage ? keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und kein Meisterzwang ? niedrige Unternehmenssteuern in UK, legale Steuerminderung bei richtiger Konstruktion der Ltd ? Keine VGA (verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung) wie bei einer deutschen GmbH ? Umsatzsteuer- Veranlagung erst ab 51.000 GBP \/Umsatz pro GF ? weltweite Rechtsf\u00e4higkeit ? weltweite Einrichtung von Gesch\u00e4ftsniederlassungen m\u00f6glich ? keine britische Staatsangeh\u00f6rigkeit f\u00fcr Director (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer) und Gesellschafter erforderlich ? keine pers\u00f6nliche Haftung auf das Privatverm\u00f6gen ? Durchgriffshaftung auf die nat\u00fcrliche Person nur in sehr selten F\u00e4llen (Straftaten \/ Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zwischen Umsatz und Haftungsmasse) ? Mindesteinlage 2 britische Pfund (GBP) ? Berufsverbot oder eidesstattliche Versicherung (sog. ?Offenbarungseid?) sind kein Hindernis ? Repr\u00e4sentative Gesch\u00e4ftsadresse in London verf\u00fcgbar ? M\u00f6glichkeit der Telefonweiterschaltung nach Deutschland etc. Ohne hier im Einzelnen auf diese Vorteile eingehen zu wollen, muss sich der Gr\u00fcnder dar\u00fcber klar sein, dass die Herrschaft \u00fcber die Gr\u00fcndung seines Unternehmens aus der Hand gibt, wenn er einen Bevollm\u00e4chtigten einschaltet. So kann es vorkommen, dass der Bevollm\u00e4chtigte w\u00e4hrend des Gr\u00fcndungsstadium den Vertrag k\u00fcndigt. Dies kann gerade bei den Billiganbietern vorkommen, weil sich eine Gr\u00fcndung f\u00fcr ihn dann nicht lohnt, wenn Unterlagen mehrfach eingereicht werden m\u00fcssen, weil etwa der Name der Gesellschaft falsch \u00fcbermittelt worden ist oder Unterlagen fehlen etc. Ist die Ltd. einmal gegr\u00fcndet, sollte der Unternehmer die Geschicke der Firma selbst in die Hand nehmen. Wenn er im UK nur \u00fcber einen dortigen Sekretariatsservice erreichbar ist, er aber die unternehmerischen Entscheidungen in Deutschland trifft, dann handelt es sich um eine reine Briefkastenfirma mit zumindest steuerrechtlichen Konsequenzen. Es ist daher ratsam, eine Zweigniederlassung in Deutschland einzurichten. Dies ist m\u00f6glich, weil es gen\u00fcgt, weil die Ltd. einmal wirksam nach den Vorschriften des UK gegr\u00fcndet worden ist. &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; Selbst\u00e4ndige Niederlassung (Zweigniederlassung) Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, von dem Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Ist die Zweigniederlassung von einem ausl\u00e4ndischen Unternehmen errichtet, so ist sie abh\u00e4ngig von dem auf die Muttergesellschaft anzuwendenden ausl\u00e4ndischen Recht. Nach dem HGB ist eine Zweigniederlassung eine vom Hauptgesch\u00e4ft r\u00e4umlich getrennte Niederlassung, die als zus\u00e4tzlicher, auf Dauer gedachter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen ist. Die typischen Merkmale einer Zweigniederlassung: &#8211; Die Zweigniederlassung muss so organisiert sein, dass eine selbst\u00e4ndige Teilnahme am Gesch\u00e4ftsverkehr m\u00f6glich ist, sie muss also bei Wegfall der Hauptniederlassung fortbestehen k\u00f6nnen. &#8211; Sie erledigt Gesch\u00e4fte, die typisch f\u00fcr das ganze Unternehmen sind. Die Zweigniederlassung muss eine gewisse Selbst\u00e4ndigkeit aufweisen, in dem sie eine eigene Leitung mit eigener Dispositionsfreiheit, eine gesonderte Buchf\u00fchrung, eine eigene Bilanzierung und ein eigenes, von der Hauptniederlassung zugewiesenes Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen hat. &#8211; Da die Zweigniederlassung kein eigenst\u00e4ndiges Unternehmen, sondern Bestandteil des Gesamtunternehmens ist, ist der Name der Zweigniederlassung in der Regel mit der Firma der Hauptniederlassung identisch. Zus\u00e4tze (z.B. ?Zweigniederlassung Deutschland&#8221; oder ?Niederlassung Frankfurt&#8221; u.\u00e4.) sind m\u00f6glich. &#8211; Der Leiter der Zweigniederlassung vertritt sie nach au\u00dfen hin selbst\u00e4ndig. Schuldnerin von Verbindlichkeiten ist jedoch immer die nat\u00fcrliche oder juristische Person der Hauptniederlassung. Die Zweigniederlassung einer Ltd. wird nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/HGB\/13.html\" title=\"&sect; 13 HGB: Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" class=\"external\">\u00a7\u00a7 13<\/a> d bis <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/HGB\/13g.html\" title=\"&sect; 13g HGB: Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschr&auml;nkter Haftung mit Sitz im Ausland\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" class=\"external\">13 g HGB<\/a> in das Handelsregister eingetragen. Vorzulegen sind nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/HGB\/13e.html\" title=\"&sect; 13e HGB: Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" class=\"external\">\u00a7 13 e HGB<\/a>: &#8211; Anschrift und Gegenstand der Zweigniederlassung, &#8211; Benennung des Heimatregisters und dortige Registernummer, &#8211; Rechtsform der Hauptniederlassung und das f\u00fcr sie anwendbare Landesrecht, &#8211; Die zur gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung befugten st\u00e4ndigen Vertreter der Zweigniederlassung, &#8211; Beglaubigte \u00fcbersetzung von Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung der Gesellschaft der Hauptniederlassung. Die Zweigniederlassung erh\u00e4lt dadurch einen eigenen Sitz, eine eigene Handelsregisternummer und einen eigenen Gerichtsstand. Die Eintragung muss in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister angemeldet werden. Weiterhin ben\u00f6tigt die gewerbliche Zweigniederlassung eine Gewerbeanmeldung. Es kann vorkommen, dass das Landratsamt bzw. Gewerbeamt eine Bescheinigung der Ltd. vorgelegt haben will, aus der hervorgeht, dass die Ltd. zur K\u00f6rperschafts- bzw. Einkommensteuer und Mehrwertsteuer angemeldet ist. Es kann auch vorkommen, dass die Beh\u00f6rde sogar wissen will, ob die Ltd. einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Bevollm\u00e4chtigten mit st\u00e4ndigem Wohnsitz in Gro\u00dfbritannien habe. &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; Die typischen Schwierigkeiten der Eintragung einer selbstst\u00e4ndigen Zweigniederlassung einer Ltd. W\u00e4hrend f\u00fcr die Behandlung der Zweigniederlassung deutsches Recht anwendbar ist, ist f\u00fcr die Hauptniederlassung das Recht am Hauptsitz der Gesellschaft ma\u00dfgeblich. Daraus folgt, dass die Frage der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gr\u00fcndung der Gesellschaft nicht der \u00fcberpr\u00fcfung der deutschen Registergerichte unterliegt, wohl aber die Frage, ob es sich hierbei \u00fcberhaupt um eine ausl\u00e4ndische Gesellschaft handelt, die in Deutschland eine Zweigniederlassung gr\u00fcnden k\u00f6nnte. Im Falle einer Ltd. wird nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/HGB\/13e.html\" title=\"&sect; 13e HGB: Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" class=\"external\">\u00a7 13 e Abs. 2 HGB<\/a> gepr\u00fcft, ob diese Gesellschaft \u00fcberhaupt rechtlich existent ist, hier also, ob sie als juristische Person anerkannt ist. Nach britischem Recht reicht f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer Gesellschaft aus, wenn sie formal einen (statuarischen) Gesellschaftssitz in UK begr\u00fcndet hat, selbst wenn die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit im Ausland ausge\u00fcbt wird (sog. Gr\u00fcndungstheorie). Steht, fest, dass die Ltd. nach britischem Recht existiert, steht sie nat\u00fcrlichen Personen gleich, sofern sie ein Gewerbe aus\u00fcbt, Art. 48 EG-Vertrag. Spannend ist daher die Frage, wie die Sachlage zu beurteilen ist, wenn die Ltd. im Gr\u00fcndungsland gar keinen tats\u00e4chlichen Verwaltungssitz hat. Nach britischen Recht ist dies unsch\u00e4dlich. Nach deutschem Recht kommt es f\u00fcr die Frage der Rechtsf\u00e4higkeit einer juristischen Person zun\u00e4chst darauf an, wo deren tats\u00e4chlicher Verwaltungssitz ist. Nach dem Recht des Landes des tats\u00e4chlichen Verwaltungssitzes beurteilt sich dann die Frage der Rechtsf\u00e4higkeit (sog. Sitztheorie). F\u00fcr die Frage der M\u00f6glichkeit der Gr\u00fcndung einer Zweigniederlassung einer Ltd. kommt es dar\u00fcber hinaus darauf an, dass \u00fcberhaupt eine Hauptniederlassung in UK gibt; denn ohne Hauptniederlassung ist die Gr\u00fcndung einer Zweigniederlassung nach der Sitztheorie begrifflich nicht denkbar. Dies f\u00fchrt dazu, dass selbst wenn eine ausl\u00e4ndische Gesellschaft im Gr\u00fcndungsland rechtsf\u00e4hig ist, es an deren Rechtsf\u00e4higkeit im die Zweigniederlassung aufnehmenden Mitgliedsstaat fehlen kann, weil dort die Sitztheorie gilt. In Deutschland ist die Sitztheorie herrschend. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme, die Zweigniederlassung einer Ltd. eintragen zu lassen, weil die Gr\u00fcndungstheorie nicht anerkannt worden ist. Diese Ansicht ist inzwischen durch den EuGH und den BGH verworfen worden, sodass die Eintragung einer Zweigniederlassung in Deutschland vom Handelsregister eingetragen werden muss. Ob nunmehr alle Registergerichte eine problemloses Eintragung gew\u00e4hrleisten, wird sich zeigen. Hier sollte mit der Eintragung durchaus ein Rechtsanwalt betraut werden, der die bisherigen und obergerichtlich verworfenen Argumente gegen eine Entragung kennt. Denn bisher ist damit argumentiert worden, dass die Eintragung einer Zweigniederlassung einer Ltd. nur der Haftungsbeschr\u00e4nkung und Gl\u00e4ubigerbenachteiligung diene. Dieses Argument ist jedenfalls dann nicht von der Hand zu weisen, wenn bereits feststeht, dass die Ltd. in der Vergangenheit Gl\u00e4ubiger dadurch benachteiligt hat, weil sie nicht ausreichend mit Kapital ausgestattet war. Hier genau herauszuarbeiten, dass die Gesellschafter nicht f\u00fcr die Unterkapitalisierung der Ltd haften (und daher die Zweigniederlassung einzutragen ist), bedarf sorgf\u00e4ltiger juristischer Argumentation. War weiterhin die Ltd im UK gar nicht nachweisbar t\u00e4tig und war ihre Gewerbet\u00e4tigkeit dar\u00fcber hinaus nicht ausreichend mit (Haftungs-)Kapital versorgt, kann auch nach englischem Recht der Missbrauseinwand dazu f\u00fchren, dass die Gesellschafter pers\u00f6nlich f\u00fcr die offenen Verbindlichkeiten der Ltd. im UK haften. Daher k\u00f6nnen nur seri\u00f6se Firmengr\u00fcnder dazu beitragen, dass auch die Ltd. in Deutschland langsam anerkannt wird. Wenn die \u00f6ffentliche Meinung einer Ltd. weiterhin skeptisch gegen\u00fcber steht, kann dem Gr\u00fcnder dadurch geholfen werden, dass er eine Ltd. &amp; Co. KG in Deutschland gr\u00fcndet. Damit ist eine deutsche (Kommandit-)Gesellschaft Vertragspartner, pers\u00f6nlich haftende Gesellschafterin ist die Ltd.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>RA Johannes Fiala (M\u00fcnchen) hat f\u00fcr experten.de eine Kurzinformation zusammengestellt. Es geht um die Frage: Warum eine Limited ? Vorteile und Risiken. 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