Gutachter

Wenn Sie einen Richter mit dem Spruch aus dem Volksmund konfrontieren „Vor Gericht und auf hoher See weiß nur der liebe Gott, was mit einem geschieht“ so kommt prompt die Antwort: „Nein, nein, … vor den Gutachtern und auf hoher See …“.

Gerichtlich und öffentlich bestellte Sachverständige, aber auch Privatgutachter haben als Experten eine wichtige Funktion, Richter bzw. Parteien zu unterstützen. Dabei geht es oft um Fachwissen im Bereich der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft bzw. Rechtspflege und anderen Disziplinen.

Nachfolgend finden Sie beispielhafte Fragestellungen und Themenfelder, mit denen wir uns unter qualifizierter Begleitung durch fachlich Sachverständige bereits beschäftigt haben:

Beispiele:

  • Bewertung allgemeiner Geld- und Kapitalanlagen, Finanzierungen sowie Steuersparmodelle (Tages-, Festgeld, Aktien, Lebensversicherungen, Immobilienfonds etc.)
  • Prüfung der damit zusammenhängenden Finanzberatungs- und Planungsleistungen
  • Kategorisierung der Vertriebsformen
  • Beurteilung von Wechselwirkungen verschiedener Vermögensposten
  • Wurden die komplexen Zusammenhänge insbesondere betriebs- und volkswirtschaftlicher aber auch individuell/persönlicher Faktoren des Anlegers berücksichtigt?

 

Beispiele:

  • Allgemeine Prüfung und Beratung zur Baufinanzierung; Prüfung der Marktkonditionen im Einzelnen
  • Analyse der Finanzierungsverträge unter betriebswirtschaftlichen und finanzierungs-mathematischen Aspekten
  • Welchen Belastungen ist der Anleger unter dem Aspekt der Gesamtlaufzeit ausgesetzt? Sind diese im konkreten Fall tragbar?
  • Kreditwürdigkeitsprüfung / Gesamtkostenschätzung
  • Beurteilung und Bewertung von Finanzierungen eigens genutzter bzw. vermieteter Wohnungen
  • Würdigung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und deren Einfluss auf die Finanzierung bei selbst genutzten bzw. vermieteten Wohnungen

Beispiele:

  • Ist die Vermittlungs-, Betreuungs- und Beratungsdienstleistung im Zusammenhang mit der konkreten Wertpapieranlage angemessen?
  • Bewertung der konkreten börsennotierten Wertpapieranlagen unter zugrunde Legung verschiedener Erfolgs- und Risikomaßstäbe (Rentabilität, Liquidität, Sicherheit)
  • Wurde auf eine anlegergerechte Wertpapierberatung geachtet?
  • Ist das Konzept auf die Kundenbedürfnisse und –ziele und die konkrete Risikoneigung abgestimmt?

 

Beispiele:

  • Beurteilung von Hausverwaltungsdienstleistungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und juristischen Aufgabenstellungen
  • werden WEG / Miet -Abrechnungen bzw. Betriebskostenabrechnungen korrekt vorgenommen?
  • Überprüfung der effizienten und sparsamen Bewirtschaftung (Instandhaltung, Gewährleistung)

Beispiele:

  • Bewertung von Unternehmen aller Branchen insgesamt oder von Teilen eines Unternehmens aufgrund verschiedenster Anlässe (z.B. Verkauf, Abfindung, Erbauseinandersetzung, Beleihung, Scheidung , Anteilsübernahme oder Umwandlung)
  • Berücksichtigung der jeweiligen betriebsabhängigen Besonderheiten in den einzelnen Branchen sowie Würdigung der auf der Unternehmensebene anfallenden Steuern sowie der persönlichen Ertragssteuern der Unternehmensinhaber.

Beispiele:

  • Einbindung der betrieblichen Altersversorgung in die Personalstrategie
  • Auswahl, Vergleich und individuelle Bewertung von Durchführungswegen
  • Prüfung der steuerlichen Behandlung der betrieblichen Altersversorgung
  • Übertragbarkeit von Versorgungszusagen, insbes. Prüfung von Übertragungswerten
  • Gestaltung und Formulierung von Leistungsplänen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Einzelzusagen
  • Kontrolle / Sicherstellung einer ausreichenden Höhe der Rückdeckungsmittel
  • Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern
  • Einzelberatung und Versorgungszusagen für Führungskräfte und Arbeitnehmer

Beispiele:

  • Ermittlung der Erbschaftsbesteuerung von Häusern und Wohnungen nach dem Verkehrswert unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch die Reform der Erbschaftssteuer
  • Ist die vom Finanzamt ermittelte Erbschafssteuer korrekt oder liegt im konkreten Fall ein Steuersparpotential bzw. ist mit einer tatsächlichen Steuerersparnis zu rechnen?
  • Wertermittlung gemäß dem aktuellen Stand nach den verschiedenen Varianten (Ertragswert-, Vergleichswert-, Sachwertverfahren)
  • Wie können unnötige Wertermittlungskosten vermieden werden?
Beispiele:
  • Überprüfung der Ergebnisse von bereits abgeschlossenen Versicherungsberatungen
  • Überprüfung Ihres Versicherungsbedarfes und Abgleich mit dem Schutz ggf. bestehender Versicherungsverträge zur Vermeidung von Deckungslücken bei existenziellen Risiken im Schadensfall
  • Vergleich und individuelle Bewertung von Ihnen bereits vorliegenden Versicherungsangeboten
  • Steuerliche und rechtliche Optimierung von bestehenden Vorsorgeverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Versicherer im Leistungsfall

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