Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala (48) lehrt im Studiengang Versicherung die Fächer Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht.
Er gestaltet auch die Vorlesungsreihe „Haftungsrisiken für Vermittler“ und steht der Studiengangsleitung mit Rat und Tat in allen versicherungsrechtlichen und auch didaktischen Fragen zur Verfügung. Dr. Fiala ist einer der wenigen Lehrbeauftragten, die den Studiengang von der Konzeptionsphase an bis heute entscheidend mit geprägt haben.
Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann (Bankhaus H. Aufhäuser in München/Frankfurt, Bayerische Landesbank) folgte ein Studium der Rechtswissenschaft (LMU München).
Das Studium der Volks- und Betriebswirtschaft wurde mit einem „Master of Businessadministration“ (MBA Finanzdienstleistungen, Univ.) sowie dem Zertifikat zum „Geprüften Finanz- und Anlageberater“ (A.F.A., im Konzern der Lloydsbank London, plc) abgeschlossen.
Einer Fachanwaltsausbildung (Münchner Steuerakademie) folgten Aufbaustudien in den Bereichen Anwaltsberuf (Universität Hagen), Financial Planning (Hochschule für Bankwirtschaft, Frankfurt/Main), Europäische Gemeinschaften (u.a. Zentrum für Wissenschaft „Schloss Hofen“, Russische Akademie für den Staatlichen Dienst bei dem Präsidenten der Russischen Föderation – Moskau, Centre International de Formation Europeénne) mit Abschluss als „EGExperte (C.I.F.E.)“. Dem Studium der Psychologie (FIM, Univ. Erlangen-Nürnberg) folgte eine Ausbildung in Mediation (Meditor Univ.) und ein Abschluss als „Master of Mediation“ (MM Univ.).
Praktische Berufserfahrung sammelte er im In- und Ausland in der Vermögensverwaltung (auch im Auftrag verschiedener Gerichte), im Immobilienvertrieb, der Industrie (Siemens AG), der Unternehmensberatung (Roland Berger), der Versicherungswirtschaft (Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG, Allianz Versicherungs-AG), bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Datag AG, Treuarbeit AG), als gerichtlich bestellter Sachverständiger (Finanzdienstleistungsbereich), als Mitglied im Rechtsausschuss des Europaverband der Selbständigen sowie als IHK-Prüfer für den Fachberater und Fachwirt für Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus ist er als Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu aktuellen Fragen des Versicherungs- und Vermittlerrechts in der Branche bekannt – und manchmal gefürchtet. So erstritt er beispielsweise das bekannte Urteil des Landesarbeitsgerichtes München zur bAV: Dieses besagt, dass ein Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung dafür haftet, dass bei einem Arbeitgeberwechsel Ansprüche des Arbeitnehmers zumindest in der Höhe der eingezahlten Beiträge bestehen. Damit verlieren gezillmerte Rentenversicherungs-Tarife in Zukunft wesentlich an Attraktivität. Seine Kanzlei in München (https://www.fiala.de) bietet neben klassischen Anwalts-Leistungen Mediation sowie Financial-Planning-Services an und zwar als Erstberatung sowie als Recherche-Leistung.
(Newsletter Versicherungsvertrieb und Finanzberatung Aug 2007 ba-heidenheim.de, S. 4)
Mit freundlicher Genehmigung
von www.ba-heidenheim.de.
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Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Über den Autor
PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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