Fallstricke für Schenker, Beschenkte und Behörden
Bei Schenkungen braucht niemand eine Steuererklärung abgeben, solange keine Aufforderung der Finanzverwaltung erfolgt ist. Jedoch besteht für Schenker und Erwerber die Pflicht die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen, § 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Auch wer sich sicher ist, dass keine Steuer anfällt, sollte sich ein „Negativtestat“ – also eine Bestätigung dass keine Steuer anfällt – vom zuständigen […]