Illegaler und legaler Aufkauf gebrauchter Lebensversicherungen

Rückabwicklungsmöglichkeiten sollten geprüft werden Lebensversicherungen sind langfristige Verträge, bei welchen der Vermittler zunächst einmal festzustellen hat, ob der Kunde es sich wirklich leisten kann, oft über Jahrzehnte die Versicherungsprämien aufzubringen. Prüft der Vermittler den Kundenbedarf oder die Kundenzahlungsfähigkeit nicht, so haftet er für Anlageschäden (BGH Urteil vom 04.06.2007, Az.III ZR 269/06).   Geschäftsmodelle der Versicherer: […]