Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Der BGH hat entschieden, dass – völlig unabhängig vom Widerruf – auch ein Schadenersatzanspruch für die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ausreichen kann – ach bei ab 2008 abgeschlossenen Verträgen. Der BGH entschied durch sein aktuelles Urteil vom 28.06.2017 (Az. IV ZR 440/14), dass – völlig unabhängig vom Widerruf – auch ein Schadensersatzanspruch für die Rückabwicklung […]