Das sollten Sie beim Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrags unbedingt beachten
Versicherungsgesellschaften haben ihren Kunden vor Vertragsabschluss gemäß § 7 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) die „Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen“. Dies galt bereits gemäß § 5a VVG (a.F.) bei Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden. Nur bei letzteren war das […]