Rürup-Kapital als Vorsorgefaktor – neue Sicht „Nur das Sozialhilfe-Niveau ist vor Gläubigern geschützt“
Durch ein neues Schreiben des Bundesfinanzministers wird klargestellt, dass angespartes Rürup-Kapital nicht dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden kann. Damit ergibt sich eine grundlegend neue Gesprächssituation mit den Versicherungsanbietern. (Red.) Dass nicht nur angespartes Vermögen in einer Rürup-Rente pfändbar ist, sondern auch der nicht staatlich geförderte Teil des Riester-Guthabens, hatte bereits ein Urteil vom 3. […]