Wann Zeitwertkonten zu Strafverfolgung und Arbeitgeberhaftung führen
Zeitwertkonten (ZWK) dienen einer Verlagerung der Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer in die Zukunft. Bei Vorständen von Aktiengesellschaften sowie Geschäftsführern der GmbH werden derartige ZWK-Gestaltungen steuerlich nicht anerkannt, wie der Bundesfinanzminister (Schreiben vom 17.06.2009, BStBl. I S.1286 ff.) klarstellte. Bereits zuvor hatte der Gesetzgeber die Unvereinbarkeit des ZWK mit einer Organstellung festgestellt (BT-Drucksache 17/8991, Seiten […]