Verkauf der Lebensversicherung vernichtet gestaltbaren Mehrertrag
Durch sein Urteil vom 16.10.2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VI ZR 459/17), wie Verträge über Verkauf und Abtretung gebrauchter Lebensversicherungen zur Schadensersatzpflicht führen, wenn der Anleger bzw. Versicherungsnehmer (VN) der Lebensversicherung das Auszahlungsrisiko nach den vertraglichen Vereinbarungen trägt, § 32 Kreditwesengesetz (KWG). In der Haftungsverantwortung stehen sowohl Aufkäufer – nebst Geschäftsleitung, aber auch […]