bAV: Insolvenzverwalter kann Rückdekkungsversicherung einer Pensionzusage des GGF einziehen und verwerten!*
*von Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), M.B.A. (Univ.Wales), M.M. (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de) Auf Vertriebsschulungen wird gerne behauptet, die betriebliche Altersvorsorge sei insolvenzgeschützt. An dieses Geld des geschäftsführenden Gesellschafters (GGF) – insbesondere die Rückdeckungsversicherung – komme auch ein Insolvenzverwalter nicht heran, wenn beispielsweise die eigene GmbH-Pleite geht. Dies ist jedoch leider schlicht […]