Fraglicher Schaden – höchst fraglicher Betrug?

Wie FIFA, Microsoft, WPs, BP und die Mafia nach dem gleichen Gesetz verklagt und durch die amerikanische Brille an den Pranger gestellt werden, erklären Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm in einem mehrteiligen Beitrag.

Im ersten Teil ging es um den „Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act“, ein US-Bundesgesetz, das diese Art der Rechtsprechung ermöglicht. Im zweiten Teil wird die Directors-and-Officers-Versicherung unter die Lupe genommen:

 

Managerversicherung als Ausweg?

Eine Managerversicherung (D&O) tritt sowieso nicht ein, wenn es sich um eine Vorsatztat handelt. Gelegentlich stellt sie jedoch bis zur Verurteilung – mit Vorbehalt der Rückforderung – eine Kriegskasse als Abwehrdeckung zur Verfügung. Es besteht auch auf diesem Feld die Gelegenheit zur Fehleinschätzung, wenn man mit der deutschen Rechtskultur in USA tätig ist; beispielsweise wenn der Versicherer des Managers in England oder den USA sitzt.

Wenn man in der Fachpresse liest, dass das Management rund 500 Mio. EURO Deckungssumme versichert hat, und dem gegenüber ein Schaden im zweistelligen Milliarden-Bereich auftritt, so handelt es sich dem Eindruck nach um eine gewaltige Deckungslücke. Spannend wird daher die Frage nach der Dokumentation betreffend Risikoprüfung und Objektuntersuchung durch Versicherungsvermittler und Versicherer sein. Bereits eine zu niedrige Deckung, die sich ein Unternehmen nicht durch liquides Kapital leisten kann, indiziert eine Haftung der Verantwortlichen im Unternehmen – eingeschlossen einer Quasi-Rückversicherung zu Lasten von beispielsweise Industrieversicherungsmaklern, Agenten, und Versicherern, §§ 6, 60, 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Fehlt, wie in rund 85 Prozent der Fälle, die Dokumentation so kommt es regelmäßig zur Beweislastumkehr – existiert eine solche Unterlage, lässt sich häufig ein Beratungsdefizit schwarz auf weiß belegen.

 

Fraglicher Schaden – höchst fraglicher Betrug?

Wenn elf Millionen Fahrzeuge zu je nur 20.000 Euro Netto-Verkaufspreis betroffen sind, macht dies 220 Mrd. Euro Einnahmen, die auch mit der Werbung mit der Umweltfreundlichkeit entstanden sind.

Zudem konnte damit eine Markteinführung erreicht werden und ein Händlernetz sowie Produktionskapazität aufgebaut werden, weltweit, das die künftige Situation sichert. Erfahrungsgemäß werden Krisen dieser Art rasch überstanden – dann kommen die in dieser Zeit gewonnenen Vorteile zu Tage.

Rein wirtschaftlich gesehen könnte es also Sinn gemacht haben, diese Risiken sogar bewusst einzugehen, statt mit der Wahrheit zu arbeiten. Rechnete die Geschäftsleitung glaubhaft mit einem sicheren Gewinn, wird man wegen Vorsatzlosigkeit kaum zu einer Verurteilung kommen können.

Ggf. ist also gar kein Schaden entstanden, sondern es überwiegt der Nutzen. Ohne die damaligen Maßnahmen hätte VW vielleicht ein geringeres Vermögen heute und wäre weltweit für die Zukunft schlechter aufgestellt. Mit dann der Frage, wo die Basis sein soll, von jemand Schadenersatz zu verlangen, wenn nun ein vergleichsweise noch günstiger Preis für die erlangten Vorteile gezahlt werden muss. So könnte auch eine D&O argumentieren. Für einen Eventualpreis, den man für erlangte Vorteile bewusst zu zahlen bereit war, aber gerne doch auch noch eingespart hätte, zahlt doch keine Versicherung. Obwohl deren Zahlung natürlich auch Teil des Kalküls sein kann. Ebenso wie mit Winterkorns Gehalt dessen eingegangenes Risiko abgegolten werden konnte.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Az. 2 BvR 1235/11, Entscheidung vom 01.11.2012) entschied, dass aufgrund einer Pflichtverletzung nicht auf einen wirtschaftlich der Höhe nach vom Gericht zu beziffernden Schaden geschlossen werden darf (Verschleifungsverbot). Wenn künftig ein Sachverständiger feststellt, dass per Saldo kein Schaden vorliegt, wären Pflichtverletzungen einerseits nicht unversichert und andererseits nicht als Vermögensdelikt wie etwa Betrug strafbar.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

mit freundlicher Genehmigung von

www.experten.de  (veröffentlicht am 28.06.2017)

 

Link: https://www.experten.de/2017/06/28/fraglicher-schaden-hoechst-fraglicher-betrug/

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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