Betriebliche Altersvorsorge: Raus aus der Haftungsfalle
Ein Urteil mit üblen Folgen für viele Unternehmer: Sie müssen für die Deckungslücken geradestehen, wenn die Verträge ihrer Mitarbeiter zur betrieblichen Altersvorsorge nichtig sind. Firmenchefs sollten schleunigst für Rechtssicherheit sorgen. Die Sache begann ganz unspektakulär – mit einem Arbeitsplatzwechsel, wie er für die meisten Angestellten heutzutage alle drei bis fünf Jahre ansteht. Anna Haber* kündigte […]