Serienschaden in der Vermittlerhaftung

von Johannes Fiala Versicherungslücke Der erfahrene Versicherungsmakler wird seinen VSH-Kunden vor allem auf zwei übliche Deckungslücken in den VSHBedingungen hinweisen: Einerseits die fehlende Deckung, wenn der Versicherte insbesondere ?gegen Auftrag, Weisung, Beschluß, Vollmacht, oder in sonstiger Weise? wissentlich verstößt. Dies kann durch Einzelvereinbarungen oder besondere Deckungskonzepte für den VN abgemildert werden. Gelegentlich verweigert der Versicherer […]