Vertriebsrisiko: Geschlossene Beteiligungen mit Treuhandgestaltungen

“Die meisten Verkehrssteuern einschließlich der Umsatzsteuer haben keinen tieferen Sinn als den, dem Staat Geld zu bringen.” Bundesfinanzhof (BFH), in: BStBl 1973, S.96 Aus der Sicht eines Initiators bietet die Einschaltung eines Treuhänders, beispielsweise bei KG-Beteiligungen erhebliche Vorteile. Den es entfällt der Aufwand für die ?Registerpublizität? der Zeichner, und die Verwaltung ist bei Übertragung von […]