Kommentar zu dem experten-check von Rechtsanwalt Fiala Beim experten-check handelt es sich um einen Formal-Check. Dies bedeutet, dass der Berater und/oder Vermittler daneben in jedem Falle auch verpflichtet ist, ein Kapitalanlagekonzept zumindest auf Plausibilität – beispielsweise auf wirtschaftliche Tragfähigkeit – zu überprüfen (vgl. BGH Urteil vom 13.01.2000, III ZR 62/99). Hinzu kommt, dass eine Pflicht […]
*von Johannes Fiala, Rechtsanwalt(München), M.B.A. (Univ.Wales), M.M.(Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte(C.I.F.E.),Bankkaufmann (www.fiala.de) Kommentar zum “experten-Check” Beim experten-check handelt es sich um einen Formal-Check. Dies bedeutet, dass der Berater und/oder Vermittler daneben in jedem Falle auch verpflichtet ist, ein Kapitalanlagekonzept zumindest auf Plausibilität ? beispielsweise auf wirtschaftliche Tragfähigkeit ? zu überprüfen (vgl. BGH Urteil […]
von Johannes Fiala Versicherungslücke Der erfahrene Versicherungsmakler wird seinen VSH-Kunden vor allem auf zwei übliche Deckungslücken in den VSHBedingungen hinweisen: Einerseits die fehlende Deckung, wenn der Versicherte insbesondere ?gegen Auftrag, Weisung, Beschluß, Vollmacht, oder in sonstiger Weise? wissentlich verstößt. Dies kann durch Einzelvereinbarungen oder besondere Deckungskonzepte für den VN abgemildert werden. Gelegentlich verweigert der Versicherer […]
von Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), M.B.A. (Univ.Wales), M.M. (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Bankkaufmann (www.fiala.de ) Versicherungslücke Der erfahrene Versicherungsmakler wird seinen VSH-Kunden vor allem auf zwei übliche Deckungslücken in den VSHBedingungen hinweisen: Einerseits die fehlende Deckung, wenn der Versicherte insbesondere ?gegen Auftrag, Weisung, Beschluß, Vollmacht, oder in sonstiger Weise? wissentlich verstößt. […]
von Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), M.B.A. (Univ.Wales), M.M. (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Bankkaufmann (www.fiala.de ) Versicherungslücke Der erfahrene Versicherungsmakler wird seinen VSH-Kunden vor allem auf zwei übliche Deckungslücken in den VSHBedingungen hinweisen: Einerseits die fehlende Deckung, wenn der Versicherte insbesondere ?gegen Auftrag, Weisung, Beschluß, Vollmacht, oder in sonstiger Weise? wissentlich verstößt. […]
Eine Pflichtlektüre für Berater, Vermittler, Makler, Mitarbeiter von Vertriebsgesellschaften, Mitarbeiter der Versicherungen, Partner und Angestellte der Kreditinstitute. Die Vermittlerhaftung: Der frühe Tod des Anlageberaters durch Konkurs wegen falscher Investmentberatung! Neue Marktentwicklungstendenzen: Die Banken- und Investmentszene befindet sich im Umbruch. Die Generation der Erben erwartet durchschnittlich eine halbe Million je Erbfall, und die wollen […]
Wenn Anbieter von Gruppenversicherungsverträgen, wie etwa Vereine und Firmen, ein eigenes monetäres Interesse mit ihrem Angebot verfolgen, bedürfen sie gegebenenfalls der Registrierung als Versicherungsvermittler. Wie Gruppenversicherungen gestaltet und gegebenenfalls Alternativen geschaffen werden können, auch wenn die Vermittlerzulassung nach § 34 GeWo fehlt. Versicherungsunternehmen als Vermittler Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied durch Urteil vom 15.12.2022 (Az. I […]
– Weshalb private Krankenversicherung (PKV) anders, und oft geringer leistet, als die Krankenkasse (GKV) – Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 11.03.2015 (Az. IV ZR 54/14) entschieden: „Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemäß § 74 SGB V seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nach, so entfällt der […]
Wenn Opfer der Flutkatastrophe keine Elementarschadenversicherung haben, können sie ihren Versicherungsvermittler unter Umständen in Haftung nehmen. Denn Makler wie auch Vertreter müssen Deckungsrisiken finden, dazu entsprechend beraten und dies lückenlos dokumentieren. Eine fehlende Dokumentation kann Vermittler in arge Bedrängnis bringen, denn dadurch wird Beweislast umgekehrt. Darauf machen Rechtsanwalt Johannes Fiala und Versicherungsmathematiker Peter A. Schramm […]
Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Wünsche oder Fragen haben, Absprachen zu Beiträgen, Interviews, Podiumsdiskussionen, Workshops, Seminaren sowie Vorträgen treffen wollen.Sie können uns Ihre Anfrage auch per Mail zukommen lassen oder Sie wenden sich direkt an Frau Fiala. Telefon: 089/17 90 90-0 Durchwahl: 089/17 90 90-35 Telefax: 089/17 90 90-70 E-Mail: presse@fiala.de Vorträge, Workshops, […]