BGH: Regelmäßig kein Schadensersatz

für Versicherungsgesellschaften bei Verschweigen gefahrenerheblicher Umstände im Versicherungsantrag „Früher war sogar die Zukunft besser.“ (Karl Valentin) Eine Versicherungsgesellschaft wird auf Bezahlung von Schäden i.H.v. 268.039,38 Euro (Hausratversicherung) sowie 51.150,90 Euro (Gebäudeversicherung) verklagt. Der VN hatte dem Versicherer einen vorvertraglichen Wasserschaden verschwiegen. Die Klage der Versicherungsnehmerin wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen, denn dem Versicherer […]