Erlaubt Bundesagentur doppeltes Kassieren von Kurzarbeitergeld (KUG) und voller Betriebsschließungsversicherung (BSV) ?
Kurzarbeitergeld (KUG) gibt es als Sozialleistung gemäß dem dritten Sozialgesetzbuch nur subsidiär. Nach gesetzlicher Regelung werden Leistungen bzw. versicherungsvertragliche Rechtsansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (BSV) angerechnet, also abgezogen. Dies soll sich nun durch eine Anordnung der Bundesanstalt für Angestellte (BA) vorübergehend geändert haben. Wirklich?