Vergütungs- und Tätigkeitsverbot beim anwaltlichen Zweitberuf, insbesondere Berufsbetreuer.

In der Praxis der Vormundschafts-, Insolvenz-, Vollstreckungs– und Nachlassgerichte wird insbesondere in schwierigeren Fällen als Betreuer, Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Nachlasspfleger (Zweitberufler) gerne ein Berufsjurist gerichtlich ausgewählt und bestallt. Damit ist von Seiten des Gerichts das Ziel verfolgt, eine Person zu bestellen, die geeignet und nicht überfordert ist. Das Gericht erwartet nicht selten, dass der Berufsjurist […]