Lebensversicherung als Steuersparmodell in der Erbschaftsteuer

von RA Johannes Fiala 1. Bei Geldgeschenken die Steuer mindern: Ein Lebensgefährte möchte seiner Partnerin 75.000 Euro schenken. Erfolgt dies unmittelbar, so wird lediglich der Freibetrag i.H.v. 5.200 EUR abgezogen. Auf 69.800 Euro fallen dann 23% Schenkungssteuer an (also 16.054 EUR). Anders beim Einsatz einer Lebensversicherung. Wenn bereits 75.000 EUR als Prämien einbezahlt sind, so […]