Genehmigungserfordernisse im Bereich der medizinischen Gesundheitsfürsorge

1. 1904 BGB ärztliche Maßnahmen Nach § 1904 Abs. 1 ist die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff nur mit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes wirksam, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne […]