So erstellen Sie eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht

 

Wichtige Dokumente können Sie gegen all jene Fälle absichern, von denen Sie hoffen, dass Sie davon nicht betroffen werden. Als erstes dieser Dokumente hat Rechtsanwalt Johannes Fiala ein Formular für eine Vorsorgevollmacht für Sie erstellt. Zusätzlich können Sie sich bei ihm persönlichen Rat einholen. Mit diesem Service von Gesund mit Jürgen Fliege können Sie viel Geld sparen. Eine Vorsorgevollmacht sichert Sie für den Fall ab, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten zeitweise oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können – etwa bei einer plötzlich auftretenden Krankheit. Sicher haben Sie hier Vorkehrungen getroffen.

Unter Ehepaaren gilt zumeist ein „Wenn ich mal zeitweilig ausfalle, dann musst eben du übernehmen“.

So weit, so gut. Unter Ehepaaren aber gibt es zumeist eine Arbeitsteilung nach Fähigkeiten und Talenten:

Der eine ist oft besser bei Finanzen, und wenn der Profi ausfällt, dann ist der Amateur nicht immer der beste Ersatz. Beugen Sie gegen Familienstreit vor! Was aber, wenn es keinen Ehepartner gibt „dafür aber mehrere Kinder“.

Da es um Finanzen geht, kann es hier Unfrieden geben. Und schließlich gibt es Verwandte oder Freunde, die im Fall der Not ordnend eingreifen können. Das will vorher abgesprochen sein, denn mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem Menschen Rechte – und das könnte anderen, Ihnen menschlich, aber eben auch juristisch näher stehenden Angehörigen überhaupt nicht recht sein. Wenn Sie die Dinge frühzeitig regeln, machen Sie also alles richtig. Sie müssen dazu nur die innere Hürde überwinden, nicht an mögliche Notfälle denken zu wollen.

Eine Vollmacht zu erteilen, ist Vertrauenssache! Sie müssen hier nicht zwingend juristisch abgesicherte Regelungen „ wie mit dem Formular auf dem Beiblatt zu dieser Ausgabe von Gesund mit Jürgen Fliege“ treffen, aber alle von Ihrer Entscheidung betroffenen Menschen sollten informiert sein. Es gilt die Faustregel: – lieber schriftlich als mündlich, – und juristisch abgesichert ist besser als die persönliche Mitteilung.

Erteilen Sie Ihrem Vorsorgebevollmächtigten einen Auftrag. Das ist ein Vertrag, den beide Seiten, also Sie und die Person Ihres Vertrauens, unterschreiben. So können Sie regeln, wie die verschiedenen Dinge in Ihrem Sinne zu handhaben sind. Dies betrifft die Frage, ob Sie in ein Heim kommen, solange es auch anders ginge. Oder wie in den Geldangelegenheiten zu verfahren ist. Keine Sorge müssen Sie haben, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht  -und das gilt für jede Vollmacht  -erteilt haben und es sich später anders überlegen.

Sie können diesen Schritt jederzeit widerrufen. Und die Vollmachtsurkunde muss der Bevollmächtigte Ihnen dann zurückgeben. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Wenn dies nicht erfolgt, bleibt Ihnen noch der Weg, den gleichen Effekt „ nämlich die Wirkungslosigkeit der Vollmacht „ durch ein sogenanntes Aufgebot zu erreichen.

Vorsicht bei Banken Bitte beachten Sie, dass Banken oft spezielle Formulare für Bevollmächtigungen verwenden und andere Vollmachten nicht anerkennen. Lassen Sie sich hier am besten von Ihrem Kreditinstitut informieren, aber nicht bedrängen! Am Ende muss im Ernstfall alles nach Ihren Wünschen geregelt sein, und nicht nach den Empfehlungen eines Bankmitarbeiters. Schließlich stehen Sie hier im Mittelpunkt und nicht die Bank. Wichtig ist: Falls sich die vollmacht auch auf Immobilien erstreckt, muss sie von einem Notar beglaubigt sein.

Hinterlegen Sie Ihre Vorsorgevollmacht sicher. Ein sicherer Aufbewahrungsort ist wichtig, er sollte aber mehreren Menschen bekannt sein, da die Vorsorgevollmacht gebraucht wird, wenn Sie selbst vielleicht aufgrund eines Unfalls nicht handlungsfähig sind. Stellen Sie ebenfalls sicher, dass mehrere Menschen wissen, wer ihr Vorsorgebevollmächtigter ist – und dass diese Frau oder dieser Mann im Fall der Fälle auch benachrichtigt wird.

 

von Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), M.B.A. (Univ.Wales), M.M. (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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