„Seit 1. Juli gilt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz. Worauf müssen Vermittler besonders aufpassen?“
Rechts- und Steuerberatung ist dem Finanzdienstleister bzw. Vermittler von Kapitalanlagen und Versicherungen "in einfachen Fällen" gestattet. Sobald in irgendeinem Punkt eine vertiefte Rechtsprüfung erwartet wird oder notwendig ist, muss eine Person mit Rechtsberatungserlaubnis (z.B. Versicherungsberater, StB, WP, RA, Rentenberater) eingeschaltet werden. Auch wenn keine Einschaltung bzw. Delegation an einen Rechtsberater erfolgen muss, hat die Beratung des Finanzdienstleisters bzw. Versicherungsvermittlers korrekt zu sein. Bisher deckt keine VSH-Versicherung, auch nicht beim Unternehmensberater, die Haftung für falsche Rechts- und Steuerberatung. Außergerichtliche Versicherungsrechtsberatung ist dem Versicherungsmakler gestattet – eine Schadensabwicklung jedoch nur gegenüber dem Versicherer, bei welchem er den Versicherungsschutz für den Kunden eingedeckt hat. Befindet sich der Vertrag nicht (mehr) im Bestand des Maklers, besteht regelmäßig ebenfalls keine VSH-Deckung.
Dr. Johannes Fiala
(DHBW Newsletter 11/2008)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.dhbw-heidenheim.de>www.dhbw-heidenheim.de.
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Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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