„Dürfen Versicherungsberater auch vermitteln?“
Nein, denn Versicherungsberater (VB) dürfen z.B. nur bestehende Verträge untersuchen. Auch ist es dem VB gestattet, dem Kunden bei der Entscheidung zwischen mehreren Angeboten zu helfen, indem etwa wesentliche Unterschiede in den Deckungen bzw. Bedingungen herausgearbeitet werden. Schließlich darf der VB auch Deckungskonzepte und Bedingungsverbesserungen aushandeln, sowie außergerichtlich Schadensfälle bearbeiten (ähnlich einem Anwalt). Mithin darf der VB alle Arten von Beratung und außergerichtlicher Interessenvertretung im Bereich der privaten Versicherungen erledigen. Verboten ist eine Beratung in dem Sinne, dass der VB den Kunden zu einer bestimmten Produktentscheidung "hinführt", also als Verkäufer/Vermittler agiert. Weiterhin ist die Rechtsberatung verboten, soweit es sich nicht um ein bloßes Nebengeschäft zur Versicherungs(rechts)beratung handelt. Zu denken ist beispielsweise an komplexe Fragen im Insolvenz- oder Arbeitsrecht.
Dr. Johannes Fiala
(DHBW Newsletter 08/2009)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.dhbw-heidenheim.de>www.dhbw-heidenheim.de.
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Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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