Rechtsanwalt für Vertriebsrecht

Anwalt für Vertriebsrecht in München

Das Vertriebsrecht als Rahmen der Absatzmittlung

In einer von Verkauf und Absatz orientierten Welt, mit international organisierten Märkten und globalem Warenaustausch, bildet das Vertriebsrecht das rechtliche Grundgerüst bei der Regelung des Absatzes von Waren auf nationaler und internationaler Ebene. Das Vertriebsrecht beschreibt hierbei kein eigenes “juristisches Regelwerk” zur Gestaltung des Absatzes von Waren, sondern ist vielmehr als Überbegriff für eine Fülle an Regelungen aus den verschiedensten Bereichen des nationalen und internationalen Rechts mit Bezug auf die Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen zu verstehen. So spielen beim Vertriebsrecht unter anderem Elemente und Rechtsprechungen aus den Bereichen Handelsrecht, europäisches Recht, Kartellrecht oder Arbeitsrecht ein Rolle.  Nicht zu vergessen sind bei der Betrachtung des Vertriebsrechtes auch Aspekte der internationalen Regelungen zur Organisation des globalen Handels sowie steuerrechtliche Aspekte im In- und Ausland.

Vereinfacht ausgedrückt, regelt das Vertriebsrecht das Rechtsverhältnis und das Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen und ihren Vertrieben/Mittlern. Beispielhafte Konstellationen wären hierbei die Vertragsverhältnisse und die Zusammenarbeit von Versicherungen und Versicherungsvertretern oder Lieferanten und ihren Vertragshändlern. Das Vertriebsrecht bezieht in der Regel das Rechtsverhältnis zum Endkunden nicht mit ein.

Neben der Beratung zu vertriebsrechtlichen Fragen, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Forderungen und Ansprüche vor Gericht. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei außergerichtlichen Streitbeilegungen.

Wie wir Sie im Bereich Vertriebsrecht unterstützen:

  • Individuelle Ausarbeitung und Gestaltung von Vertriebsverträgen:
    Franchiseverträge, Handelsvertreterverträge, Maklerverträge, Kommissionsverträge, Agenturverträge
  • Gestaltung von Vertragshändler-Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung und Betreuung zum Thema Handelsvertreterrecht
  • Vertretung bei Streitigkeiten betreffend Handelsvertreterausgleich (§ 89b HGB) und Provisionen
  • Beratung bei der Kündigung von Handelsvertretern => Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafen
  • Kartellrechtliche Beratung
  • Gestaltung von LieferverträgenGeheimhaltungsvereinbarungen
  • Beratung zu Versicherungen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Rückabwicklung von Handelsverträgen
  • Abwicklung von gekündigten Verträgen und Vereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auch international

Pressebeiträge und Veröffentlichungen

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