Keine Spekulation mit dem Tod durch Übertragung der Lebensversicherung
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27. Juni 2018, Az. IV ZR 222/16) entschied, dass für die Versicherung des Lebens eines anderen (der versicherten Person, VP) es auch später der Zustimmung dieser VP bedarf. Dies gilt nicht nur für den ursprünglichen Vertragsabschluss, sondern auch wenn nur die Todesfall-Leistung übertragen werden soll, oder (bei Begünstigung im Todesfall […]