Umdeckung durch Finanzmakler und Versicherungsmakler oft ohne Aufklärung über Nachteile

– Wann der Ersatz von Kapitalanlagen und Versicherungen geradewegs zur Haftung führt –   Durch Urteil vom 24.07.2015 entschied das OLG Köln (Az. 20 U 44/15), dass Kündigung und Verkauf von Lebensversicherungen typischerweise mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Nachdem dies jeder Versicherungsmakler weis, hat er auf die Nachteile hinzuweisen. Verletzt der Finanz- oder Versicherungsmakler eine […]

Finance and risk Control

Planvoll und kontrolliert zu mehr Vermögen Das eigene Vermögen planvoll und zukunftsorientiert zu betreuen sowie wertsteigernd und risikooptimiert anzulegen, erfordert ein Höchstmaß an Wissen und Zeit. Nicht jeder, der es zu einem gewissen Vermögen gebracht hat, ist auch ein Finanz- oder Controlling-Experte und so empfiehlt es sich, unabhängige Expertise  und externes Know-How mit ins Boot zu holen, um optimale […]

Maklerhaftung beim Verkauf gebrauchter Lebensversicherungen

– Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei Vermittlung im Zweitmarkt für Lebenspolicen –   Ein Versicherungsmakler wurde vom Oberlandesgericht Dresden (OLG, Urteil vom 29.02.2019, Az. 4 U 942/17) zum Schadensersatz verurteilt, weil er den Versicherungsnehmer (VN) über Risiken und Alternativen zum Policenverkauf seiner Lebensversicherung an einen Aufkäufer im Zweitmarkt nicht aufgeklärt hatte. Die Schadenshöhe bezifferte das Gericht […]

Das sollten Sie beim Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrags unbedingt beachten

Versicherungsgesellschaften haben ihren Kunden vor Vertragsabschluss gemäß § 7 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) die „Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen“.   Dies galt bereits gemäß § 5a VVG (a.F.) bei Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden. Nur bei letzteren war das […]

Schneeballsysteme bei Anleihen u.a. (aktueller Fall S&K)

Ein Kommentar und Handlungsempfehlungen von Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala. „Nein, nein, lieber Anleger: Das Geld ist nicht weg – es haben heute nur andere Personen“. Für Vermittler und Berater besteht nicht nur die Gefahr des Verlustes von Beständen und Stornoreserven. 15% Provision und mehr: Bundesgerichtshof zwingt (BGH) zur Offenlegung Für Brancheninsider stehen heute mehrere Initiatoren, Pools, […]

Vermittlerhaftung: Prüfung und Archivierung von Unterlagen

Kommentar zu dem experten-check von Rechtsanwalt Fiala Beim experten-check handelt es sich um einen Formal-Check. Dies bedeutet, dass der Berater und/oder Vermittler daneben in jedem Falle auch verpflichtet ist, ein Kapitalanlagekonzept zumindest auf Plausibilität – beispielsweise auf wirtschaftliche Tragfähigkeit – zu überprüfen (vgl. BGH Urteil vom 13.01.2000, III ZR 62/99). Hinzu kommt, dass eine Pflicht […]

Urteilsbesprechung zu BGH vom 06.02.2006

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch seine Entscheidung vom 06.02.06 deutlich gemacht, dass der Anleger einer geschlossenen Beteiligung aus dem Prospekt ohne weiteres erkennen muss, in welchem Umfang seine Einlage in das Anlageobjekt fließen. Wir hatten das Urteil bereits im anlegerschutz-report Nr. 18/06 vom 15.05.06 (www.anlegerschutzauskunft.de/a_as_report_06/0605018.htm) veröffentlicht. Rechtsanwalt Johannes Fiala, München, (www.fiala.de) hat das wichtige BGH-Urteil […]

Vermittlerhaftung: Prüfung und Archivierung von Unterlagen

*von Johannes Fiala, Rechtsanwalt(München), M.B.A. (Univ.Wales), M.M.(Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte(C.I.F.E.),Bankkaufmann (www.fiala.de) Kommentar zum “experten-Check” Beim experten-check handelt es sich um einen Formal-Check. Dies bedeutet, dass der Berater und/oder Vermittler daneben in jedem Falle auch verpflichtet ist, ein Kapitalanlagekonzept zumindest auf Plausibilität ? beispielsweise auf wirtschaftliche Tragfähigkeit ? zu überprüfen (vgl. BGH Urteil […]

Von der Prospekthaftung zur Vertiebshaftung – Aspekte wirtschaftlicher Risiken beim Vertrieb,insbesondere bei Geschlossenen Beteiligungen, fremdfinazierten Renten,Lebensversicherungen i.V.m. Darlehen, ausser- und vorbörsliche Aktien, pp.

A. Vermittlerhaftung geht weiter als Prospekthaftung: Unabdingbar für einen Finanzberater ist die Gewissheit, dass – eine vollständige Initiatoren-Leistungsbilanz vorliegt, und – ein vollständiger, beanstandungsfrei geprüfter Prospekt. Bereits hier ist der Finanzberater oft auf Fachleute angewiesen, denn zahlreiche Wirtschaftsprüfer-Prospekt-Prüfungsberichte sind ihrerseits lücken- oder fehlerhaft. Auch der Finanzberater selbst steht persönlich (weitergehend) in der Pflicht, denn er […]