ASSET PROTECTION

GRUNDLAGEN DES VERMöGENSSCHUTZES
Vermögensschutz bedeutet strategisch eine Trennung beruflicher und privater Risiken. Als Bedrohung für das eigene Vermögen werden dabei Konkurse, Rechtsstreitigkeiten, Gläubiger, aber auch die Trennung von privaten und beruflichen Partnern sowie Scheidung gesehen. Für den vermögenden problematisch ist die Erkenntnis, dass die Umsetzung „aus einer Hand“ auf dem deutschen Markt selten zu erlangen ist.
TEXT: DR. JOHANNES FIALA
Wer vertriebliche Ansatz des Bankiers oder Finanzdienstleisters, „Produkte und Lösungen“ in den Vordergrund zu rücken ist ebenso oft nur die halbe Miete, wie auch der ehrenberufliche Ansatz einer „Steuer- und Rechtsgestaltung“ im Bemühen um die Beherrschung von Abgaben- und Insolvenzrisiken. Kommen internationale Fragen hinzu, ist die Grenze zur überforderung schnell erreicht. überdies ahnt mancher Berater im „wealth management“, dass ihm fundamentale Kenntnisse in der Risikobeherrschung durch Versicherungslösungen fehlen.
VERMöGENSTRENNUNG BERUFLICHER AKTIVITäTEN
Kapitalgesellschaften bieten legale Möglichkeiten, geschäftliche Risiken vom Privatvermögen fernzuhalten. Die Feinheiten fangen beim Vergleich der Alternativen an, insbesondere wenn es um die Durchgriffshaftung geht. In Deutschland liegt es im Trend der Rechtsprechung, der Geschäftsleitung eine Unterkapitalisierung durch Einsatz einer „Aschenputtel-GmbH“ mit der Folge persönlicher Haftung vorzuhalten. Nicht nur steuerlich spannend ist hier der Blick über die Grenze, etwa die Betrachtung der limited liability company oder der limited partnerschaft. Noch immer sind ein aktives Risikomanagement im geschäftlichen Bereich, wie auch den Unternehmer absichernde Testate, nicht die Regel. Die Umsetzung bedarf auch hier eines juristischen Controllings, einer länderübergreifenden Umsetzungsbegleitung und Koordination.
LEBENSVERSICHERUNGEN MIT KONKURSPRIVILEG
In verschiedenen Rechtsordnungen wurde politisch umgesetzt, dass der Vermögensschutz für das Alter gegenüber dem Gläubigerschutz vorrangig ist. Damit ist eine teilweise Kapitalflucht vorprogrammiert — einschließlich der Option, dadurch ganz nebenbei die Nachlassgestaltung, wie auch beispielsweise die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu optimieren.
TRUSTS UND STIFTUNGEN FüR PRIVATE RESERVEN
Wer das gerichtliche Verfahren in Nachlassangelegenheiten kennt, ist beispielsweise bei US-Vermögen angenehm überrascht, dass ein Stillstand der Vermögensverwaltung durch trusts erreichbar ist. Stiftungen bieten nicht nur erhebliche Steuervorteile im Inland. Sie können vor allem auch ein Instrument sein, Vermögen dem Gläubigerzugriff nach Ablauf gewisser Schamfristen auf Dauer zu entziehen. überdies sind sie fester Bestandteil der Nachlassplanung. Mancher Spitzensportler ist verwundert, wenn er nach einer teuren Scheidung erfährt, dass ihm der richtige Wohnsitz eine Menge Geld und ärger erspart hätte. Cross- Border-Alternativen, ein Wettbewerb der Rechtsordnungen, gehören hierzulande regelmäßig nicht zum Pflichtprogramm der Beraterausbildung. Sinnvolle Gestaltungen in der asset protection münden darin, nur für Restrisiken den Einsatz von Versicherungen vorzusehen: Für den vermögenden Privatkunden ist es sicher wichtig zu erkennen, dass die allermeisten Finanzplanungen für teures Geld buchstäblich auf Sand gebaut sind. Denn der „financial planner“ im Private Banking ist in aller Regel nicht darin ausgebildet, Risiken zu erkennen, zu prüfen und angemessen zu versichern. 
RA Dr. Johannes Fiala De-la-Paz-Straße 37 80639 München Tel.: +49/89/17 09 00 Fax: +49/89/17 90 9070 www.fiala.de
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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