
BGH Pressemitteilungen
- Verhandlungstermin am 26. Februar 2021, 9.45 Uhr in Sachen V ZR 33/19 (Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?) Pressemitteilung 15/21 vom 22.01.2021
- Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder Pressemitteilung 13/21 vom 21.01.2021
- Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes für die Bebilderung eines "Urlaubslottos" Pressemitteilung 14/21 vom 21.01.2021
- Verkündungstermin am 28. Januar 2021, 14.30 Uhr, in der Sache 3 StR 564/19 (Verurteilung wegen Kriegsverbrechens u.a.) Pressemitteilung 10/21 vom 19.01.2021
- Revisionen im NSU-Prozess (3 StR 441/20) beim Bundesgerichtshof eingegangen Pressemitteilung 11/21 vom 19.01.2021
- Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um Grundstücke neben der Komischen Oper in Berlin zurück Pressemitteilung 12/21 vom 19.01.2021

Bundesverfassungsgericht Newsfeed
- 22. Januar 2021 | Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts Auf die Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e. V. hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit einem heute veröffentlichten Beschluss Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in einem gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen gerichteten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
- 19. Januar 2021 | Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
- 15. Januar 2021 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete. Die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft als eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht hat mit Blick auf die gesamten Umstände des Falls nachvollziehbar begründet, dass sich die Äußerung auf die örtliche Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) bezog und damit hinreichend individualisiert war. Der Fall unterscheidet sich insoweit erheblich von vergangenen Fällen, in denen die Strafgerichte bei den herabsetzenden Botschaften „ACAB“ („all cops are bastards“) und „FCK CPS“ („fuck cops“) ohne zureichende Feststellungen zu Unrecht eine individualisierende Zuordnung zu bestimmten Personen und damit ein strafbares Verhalten angenommen hatten.
- 14. Januar 2021 | Aktualisierung der Informationsfilme und Herstellung der Barrierefreiheit des Films „Aufbau und Alltag“ Die Informationsfilme des Bundesverfassungsgerichts „Aufbau und Alltag“, „Geschichte“ und „Bedeutende Entscheidungen“ wurden in deutscher und englischer Fassung aktualisiert. Der Film „Aufbau und Alltag“ wurde mit neuen O-Tönen, Beratungsszenen sowie Szenen aus dem Gerichtssaal versehen und mit anderer Musik ausgestattet. Es sind neue Statements des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Yvonne Ott zu sehen. Die deutsche Fassung des Films „Aufbau und Alltag“ wurde zusätzlich untertitelt und mit Audiodeskription versehen.
- 14. Januar 2021 | AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen k e i n e mündliche Verhandlung durchzuführen. Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
- 7. Januar 2021 | Übermittlung der Begründung der Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 29. Dezember 2020 mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30. Dezember 2020 verkündeten Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten (vgl. Pressemitteilung Nr. 109/2020 vom 30. Dezember 2020). Heute wurde die Begründung übermittelt. Danach sind die Anträge auf Eilrechtsschutz teilweise bereits unzulässig, weil nicht hinreichend dargelegt wurde, dass durch ein Abwarten bis zum Abschluss der Verfahren über die noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerden die geforderten schweren, kaum oder nicht reversiblen Nachteile entstehen. Soweit gravierende Nachteile dargelegt wurden, haben die Anträge in der Sache keinen Erfolg, da die Interessen der Antragstellenden gegenüber den Zielen des Gesetzgebers nicht eindeutig überwiegen. Teils wären noch zu erhebende Verfassungsbeschwerden auch von vornherein unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen an die Subsidiarität genügten, denn die Frage, ob die neuen Verbote auf Tätigkeiten im Umfeld des Kernbereichs der Fleischwirtschaft überhaupt Anwendung finden, ist zunächst fachgerichtlich zu klären.

BFH-Pressemitteilungen
- 22. Januar 2021 | Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts Auf die Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e. V. hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit einem heute veröffentlichten Beschluss Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in einem gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen gerichteten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
- 19. Januar 2021 | Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
- 15. Januar 2021 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete. Die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft als eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht hat mit Blick auf die gesamten Umstände des Falls nachvollziehbar begründet, dass sich die Äußerung auf die örtliche Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) bezog und damit hinreichend individualisiert war. Der Fall unterscheidet sich insoweit erheblich von vergangenen Fällen, in denen die Strafgerichte bei den herabsetzenden Botschaften „ACAB“ („all cops are bastards“) und „FCK CPS“ („fuck cops“) ohne zureichende Feststellungen zu Unrecht eine individualisierende Zuordnung zu bestimmten Personen und damit ein strafbares Verhalten angenommen hatten.
- 14. Januar 2021 | Aktualisierung der Informationsfilme und Herstellung der Barrierefreiheit des Films „Aufbau und Alltag“ Die Informationsfilme des Bundesverfassungsgerichts „Aufbau und Alltag“, „Geschichte“ und „Bedeutende Entscheidungen“ wurden in deutscher und englischer Fassung aktualisiert. Der Film „Aufbau und Alltag“ wurde mit neuen O-Tönen, Beratungsszenen sowie Szenen aus dem Gerichtssaal versehen und mit anderer Musik ausgestattet. Es sind neue Statements des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Yvonne Ott zu sehen. Die deutsche Fassung des Films „Aufbau und Alltag“ wurde zusätzlich untertitelt und mit Audiodeskription versehen.
- 14. Januar 2021 | AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen k e i n e mündliche Verhandlung durchzuführen. Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
- 7. Januar 2021 | Übermittlung der Begründung der Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 29. Dezember 2020 mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30. Dezember 2020 verkündeten Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten (vgl. Pressemitteilung Nr. 109/2020 vom 30. Dezember 2020). Heute wurde die Begründung übermittelt. Danach sind die Anträge auf Eilrechtsschutz teilweise bereits unzulässig, weil nicht hinreichend dargelegt wurde, dass durch ein Abwarten bis zum Abschluss der Verfahren über die noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerden die geforderten schweren, kaum oder nicht reversiblen Nachteile entstehen. Soweit gravierende Nachteile dargelegt wurden, haben die Anträge in der Sache keinen Erfolg, da die Interessen der Antragstellenden gegenüber den Zielen des Gesetzgebers nicht eindeutig überwiegen. Teils wären noch zu erhebende Verfassungsbeschwerden auch von vornherein unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen an die Subsidiarität genügten, denn die Frage, ob die neuen Verbote auf Tätigkeiten im Umfeld des Kernbereichs der Fleischwirtschaft überhaupt Anwendung finden, ist zunächst fachgerichtlich zu klären.

Bundesregierung Pressemitteilungen
- 22. Januar 2021 | Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts Auf die Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e. V. hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit einem heute veröffentlichten Beschluss Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in einem gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen gerichteten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
- 19. Januar 2021 | Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
- 15. Januar 2021 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete. Die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft als eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht hat mit Blick auf die gesamten Umstände des Falls nachvollziehbar begründet, dass sich die Äußerung auf die örtliche Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) bezog und damit hinreichend individualisiert war. Der Fall unterscheidet sich insoweit erheblich von vergangenen Fällen, in denen die Strafgerichte bei den herabsetzenden Botschaften „ACAB“ („all cops are bastards“) und „FCK CPS“ („fuck cops“) ohne zureichende Feststellungen zu Unrecht eine individualisierende Zuordnung zu bestimmten Personen und damit ein strafbares Verhalten angenommen hatten.
- 14. Januar 2021 | Aktualisierung der Informationsfilme und Herstellung der Barrierefreiheit des Films „Aufbau und Alltag“ Die Informationsfilme des Bundesverfassungsgerichts „Aufbau und Alltag“, „Geschichte“ und „Bedeutende Entscheidungen“ wurden in deutscher und englischer Fassung aktualisiert. Der Film „Aufbau und Alltag“ wurde mit neuen O-Tönen, Beratungsszenen sowie Szenen aus dem Gerichtssaal versehen und mit anderer Musik ausgestattet. Es sind neue Statements des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Yvonne Ott zu sehen. Die deutsche Fassung des Films „Aufbau und Alltag“ wurde zusätzlich untertitelt und mit Audiodeskription versehen.
- 14. Januar 2021 | AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen k e i n e mündliche Verhandlung durchzuführen. Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
- 7. Januar 2021 | Übermittlung der Begründung der Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 29. Dezember 2020 mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30. Dezember 2020 verkündeten Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten (vgl. Pressemitteilung Nr. 109/2020 vom 30. Dezember 2020). Heute wurde die Begründung übermittelt. Danach sind die Anträge auf Eilrechtsschutz teilweise bereits unzulässig, weil nicht hinreichend dargelegt wurde, dass durch ein Abwarten bis zum Abschluss der Verfahren über die noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerden die geforderten schweren, kaum oder nicht reversiblen Nachteile entstehen. Soweit gravierende Nachteile dargelegt wurden, haben die Anträge in der Sache keinen Erfolg, da die Interessen der Antragstellenden gegenüber den Zielen des Gesetzgebers nicht eindeutig überwiegen. Teils wären noch zu erhebende Verfassungsbeschwerden auch von vornherein unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen an die Subsidiarität genügten, denn die Frage, ob die neuen Verbote auf Tätigkeiten im Umfeld des Kernbereichs der Fleischwirtschaft überhaupt Anwendung finden, ist zunächst fachgerichtlich zu klären.