Vertragsgestaltung: Gestaltung und Rechtsberatung zu Verträgen

Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Die Grundlage für wirtschaftliches und gesellschaftliches Miteinander

Jeden Tag schließen wir privat oder geschäftlich in unterschiedlichen Ausprägungsarten Verträge. Diese Übereinkommen regulieren auf verschiedenen Ebenen das gesellschaftliche Miteinander und den geordneten Umgang verschiedener Parteien untereinander. Die Ausgestaltung von Verträgen erfolgt hierbei im Rahmen des gesetzlich Möglichen, stets mit dem Blick auf das Zukünftige.

So regeln Verträge, mündlich oder schriftlich, beispielsweise den Kauf und Verkauf von Produkten, das Verhältnis von Mietern zu ihren Vermieter oder aber auch den Umgang und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Ein zielorientiertes und fest definiertes Miteinander nach klaren Spielregeln ist auch in unserer Gesellschaft mit Vertragsfreiheit als absolute Grundlage für erfolgreiches politisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Handeln anzusehen. Ein erfolgreicher Vertragsschluss ist dementsprechend jener Vertrag, der bei der Vertragsgestaltung stets das Ziel und die Interesse aller Vertragsparteien im Auge hat. So sind für einen wirksamen Vertragsabschluss alle Parteien als gleichwertige “Partner” in der Wahrung ihrer Interessen und bei der Zweckverwirklichung zu betrachten.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen in der Ausgestaltung von Verträgen, prüfen bestehende Verträge und vertreten unsere Mandanten bei der Einhaltung und Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche.

Vertragsgestaltung: Zum Ziel mit methodischem Vorgehen

Jeder Vertrag ist so individuell wie der Zweck für den er geschlossen wird. Aus diesem Grund ist bei der Neugestaltung von Verträgen methodisches Vorgehen und eine individuelle Prüfung der vertraglichen Umstände zwingend erforderlich. Auch einseitige Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Testamente, fallen in den Bereich der Vertragsgestaltung und müssen mit deren individuellen Gegebenheiten sorgfältig gestaltet und überprüft werden.

Bei der Gestaltung von Verträgen ist der intensive Austausch über den Grund und die Absichten des Vertragsschlusses zu Beginn der Zusammenarbeit von größter Bedeutung. Eine klare Definition des Vertragszieles ist noch vor dem ersten Vertragsentwurf für den weiteren Verlauf der Vertragsgestaltung unerlässlich. Nach einer erfolgreichen Zieldefinition erstellen wir im Anschluss für unsere Mandanten einen ersten Vertragsentwurf, der je nach Vertragsgegenstand und der individuellen Rechtslage gestaltet wird. Die vorangegangene Prüfung der Gestaltungsmöglichkeiten unter Abwägung der Ziele des Mandanten stellt hierbei den Rahmen bei der Vertragsgestaltung.

Dieser erste Vertragsentwurf kann, sofern vom Mandanten gewünscht, bereits mit dem Vertragspartner besprochen werden und stellt die Grundlage weiterer vertraglicher Anpassungen dar. Hierbei beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich ihrer Verhandlungsposition und eventueller juristischer und wirtschaftlicher Risiken bei ersten Vertragsgesprächen. Des Weiteren übernehmen wir auch für unsere Mandanten stellvertretend erste Vertragsverhandlungen und vertreten ihre Position bei ihren Geschäftspartnern. Eine Verhandlungsstrategie sowie eine detaillierte Roadmap zur Durchsetzung Ihres Vertragszieles ist hierbei maßgeblich für den Verhandlungserfolg und wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber detailliert ausgearbeitet.

Wichtig bei der Gestaltung und insbesondere bei der Verhandlung von Verträgen ist, dass ein einseitiges Vorgehen ohne die Ziele und Interessen der Vertragspartner mit einzubeziehen, nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Ein gutes Vertragsverhältnis ist ausgewogen für alle Parteien und wahrt die grundlegenden Interessen der Beteiligten.

Nach erfolgreichen Vertragsverhandlungen erfolgt die finale Ausarbeitung des Vertrages sowie eine finale Prüfung hinsichtlich rechtlicher, wirtschaftlicher und praktischer Gesichtspunkte.  Gerne begleiten wir Sie bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen oder überprüfen und bewerten bereits bestehendes Vertragswerk.

Wie wir Sie im Bereich Vertragsgestaltung unterstützen:

  • Individuelle Ausarbeitung und Gestaltung von neuen Verträgen
  • Überprüfung bestehender Verträge und laufende Anpassung (Schiedsgerichtsvereinbarungen)
  • Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Vertragsmodells
  • Umfassende Beratung vor Vertragsverhandlungen  
  • Risikoeinschätzung von Verträgen in ihrem juristischen und wirtschaftlichen Kontext
  • Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei der Kündigung von Verträgen => Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen
  • Rückabwicklung von Verträgen
  • Beratung und Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen auch international

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