Betriebliche Altersversorgung Geschäftsführer

Betriebliche Altersversorgung Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer

Verlust der betrieblichen Altersversorgung von Geschäftsführern bei Insolvenz

Die betriebliche Altersversorgung ist auf Grund rentenpolitischer Veränderungen und Anpassungen in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Die Politik verschiebt das Thema Rente zunehmend in die Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wodurch diese findigen Versicherungsmaklern und gewieften Kreditinstituten meist uninformiert ausgeliefert werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf verzichten abermals die bekannten Nachteile der verschiedenen bAV Modelle hinsichtlich ihrer Rentabilität zu nennen und verweisen für weitere Informationen zu diesem Thema auf unseren Artikel  “die betriebliche Altersversorgung”. Vielmehr möchten wir in nachfolgendem Beitrag auf die gängigsten Fallstricke und Probleme der betrieblichen Altersversorgung von Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern hinweisen. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass das Thema betriebliche Altersversorgung in den meisten Betrieben und Konzernen äußerst stiefmütterlich behandelt wird. Die Geschäftsleitung vertraut bei der Wahl des passenden bAV-Modells sowie der Auswahl eines geeigneten Anbieters blind den Versicherungsmaklern ihres Vertrauens, ohne sich über die eventuellen Konsequenzen für die eigene Rente oder die der Mitarbeiter im Klaren zu sein. Dass dieses Thema sogar den Niedergang eines ganzen Unternehmens bedeuten kann, ist gleichsam dem angestellten Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer häufig nur unzureichend bewusst. Frei nach dem Motto “es wird schon gut gehen“, entziehen sich viele der Verantwortlichen vorübergehend aus der Verantwortung, denn meist werden Fehlentscheidungen erst viele Jahre nach dem Abschluss der Verträge ersichtlich. Folgende Fälle haben wir in den letzten Jahren gehäuft bei unserer Mandantschaft angetroffen und möchten Sie explizit auf die Problematik hinweisen.

Leistungsherabsetzung durch den Träger der Altersversorgung

Leider müssen wir feststellen, dass in den vergangenen Jahren ca. 30% der Pensionskassen ihre Leistungen herabgesetzt haben, Tendenz steigend. Die Konsequenzen für Arbeitgeber und Unternehmer, nicht nur für die eigene Pension, können verheerend sein. Zum Leidwesen der Verantwortlichen muss die Leistungsdifferenz, basierend auf der gesetzlichen Einstandspflicht der Unternehmen, aus Firmenkaptial ausgeglichen werden. Hat das Unternehmen nicht ausreichend Rücklagen gebildet oder verfügt nicht über ausreichend Kapital, so kann diese Verpflichtung zur Insolvenz des gesamten Unternehmens führen. Aus Erfahrung wissen wir, dass die meisten Unternehmen die Augen vor diesem Haftungsrisiko verschließen und ihre Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern meist nicht solide abgedeckt haben.

Insolvenz des eigenen Unternehmens und der Verlust der baV

Es gibt viele Konstellationen die zu einer Insolvenz eines Unternehmens führen können und nicht immer trifft die Verantwortlichen eine Mitschuld. Tragisch genug, wenn ein Unternehmen vor dem Aus steht, aber wie ist es um die Sicherheit der abgeschlossenen bAV Verträge bestellt.
Immer wieder mussten wir in der Vergangenheit miterleben, wie nach einer Unternehmenspleite Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter nicht nur vor dem Scherbenhaufen des eigenen Unternehmens standen, sondern auch mit der schmerzlichen Realität konfrontiert waren, dass abgeschlossenen Verträge für Pensionszusagen nicht vor dem Insolvenzverwalter in Sicherheit sind. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 18.07.2013, Az. IX ZR 219/11) gestattet sogar ausdrücklich dem Insolvenzverwalter auf das Vermögen der GmbH zur Rückdeckung der Altersvorsorge zuzugreifen. Auch hier gibt es Möglichkeiten bereits im Vorfeld tätig zu werden und für eine solide Absicherung der eigenen Pension zu sorgen. Sprechen Sie uns gerne an! 

Verlust der Betriebsrente durch Konkurs des Trägers der bAV

Ja Sie haben richtig gelesen, nicht nur das eigenen Unternehmen kann plötzlich vor dem Aus stehen, sondern auch der Träger Ihrer betrieblichen Altersversorgung kann im Konkursfall den Totalverlust Ihrer betrieblichen Altersversorgung bedeuten. Grundsätzlich gilt hier zu beachten, dass dieses Szenario bereits in der Vergangenheit häufig der Fall war und auch vermeintlich große Träger/Anbieter von bAV Produkten betroffen waren. In unserer nachfolgenden Übersicht über die Modelle der baV erfahren Sie, bei welchen Modellen keine Absicherung bei einer Pleite des Trägers besteht.

Betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer: Übersicht Modelle

Grundlegend unterscheiden sich die Modelle/Optionen für eine berufliche Altersversorgung von Geschäftsführern nicht von den verfügbaren Modellen regulärer Arbeitnehmer. Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf verweisen, dass die Pensionskassen und die Direktversicherungen keinen Beitrag zum PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein) beisteuern und somit keine Sicherung im Insolvenzfall vorliegt. Nachstehend finden Sie für eine bessere Übersicht und Einordnung die Modelle der bAV:

  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage / Direktzusage

Unsere Leistungen für Geschäftsführer und Unternehmen

Wir bieten Ihnen umfangreiche Lösungen und Beratung rund um das Thema betriebliche Altersversorgung, VertragsrückabwicklungInsolvenzrecht und Regress. Für unsere Mandanten werden wir auch systemübergreifend und interdisziplinär tätig.
Nehmen Sie gerne jetzt unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Hilfreiche weiterführende Artikel zum Thema betriebliche Altersversorgung von Geschäftsführern:

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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