Verlust der betrieblichen Altersversorgung von Geschäftsführern bei Insolvenz
Leistungsherabsetzung durch den Träger der Altersversorgung
Leider müssen wir feststellen, dass in den vergangenen Jahren ca. 30% der Pensionskassen ihre Leistungen herabgesetzt haben, Tendenz steigend. Die Konsequenzen für Arbeitgeber und Unternehmer, nicht nur für die eigene Pension, können verheerend sein. Zum Leidwesen der Verantwortlichen muss die Leistungsdifferenz, basierend auf der gesetzlichen Einstandspflicht der Unternehmen, aus Firmenkaptial ausgeglichen werden. Hat das Unternehmen nicht ausreichend Rücklagen gebildet oder verfügt nicht über ausreichend Kapital, so kann diese Verpflichtung zur Insolvenz des gesamten Unternehmens führen. Aus Erfahrung wissen wir, dass die meisten Unternehmen die Augen vor diesem Haftungsrisiko verschließen und ihre Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern meist nicht solide abgedeckt haben.
Insolvenz des eigenen Unternehmens und der Verlust der baV
Es gibt viele Konstellationen die zu einer Insolvenz eines Unternehmens führen können und nicht immer trifft die Verantwortlichen eine Mitschuld. Tragisch genug, wenn ein Unternehmen vor dem Aus steht, aber wie ist es um die Sicherheit der abgeschlossenen bAV Verträge bestellt.
Immer wieder mussten wir in der Vergangenheit miterleben, wie nach einer Unternehmenspleite Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter nicht nur vor dem Scherbenhaufen des eigenen Unternehmens standen, sondern auch mit der schmerzlichen Realität konfrontiert waren, dass abgeschlossenen Verträge für Pensionszusagen nicht vor dem Insolvenzverwalter in Sicherheit sind. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 18.07.2013, Az. IX ZR 219/11) gestattet sogar ausdrücklich dem Insolvenzverwalter auf das Vermögen der GmbH zur Rückdeckung der Altersvorsorge zuzugreifen. Auch hier gibt es Möglichkeiten bereits im Vorfeld tätig zu werden und für eine solide Absicherung der eigenen Pension zu sorgen. Sprechen Sie uns gerne an!
Verlust der Betriebsrente durch Konkurs des Trägers der bAV
Ja Sie haben richtig gelesen, nicht nur das eigenen Unternehmen kann plötzlich vor dem Aus stehen, sondern auch der Träger Ihrer betrieblichen Altersversorgung kann im Konkursfall den Totalverlust Ihrer betrieblichen Altersversorgung bedeuten. Grundsätzlich gilt hier zu beachten, dass dieses Szenario bereits in der Vergangenheit häufig der Fall war und auch vermeintlich große Träger/Anbieter von bAV Produkten betroffen waren. In unserer nachfolgenden Übersicht über die Modelle der baV erfahren Sie, bei welchen Modellen keine Absicherung bei einer Pleite des Trägers besteht.
Betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer: Übersicht Modelle
Grundlegend unterscheiden sich die Modelle/Optionen für eine berufliche Altersversorgung von Geschäftsführern nicht von den verfügbaren Modellen regulärer Arbeitnehmer. Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf verweisen, dass die Pensionskassen und die Direktversicherungen keinen Beitrag zum PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein) beisteuern und somit keine Sicherung im Insolvenzfall vorliegt. Nachstehend finden Sie für eine bessere Übersicht und Einordnung die Modelle der bAV:
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Pensionszusage / Direktzusage
Unsere Leistungen für Geschäftsführer und Unternehmen
Wir bieten Ihnen umfangreiche Lösungen und Beratung rund um das Thema betriebliche Altersversorgung, Vertragsrückabwicklung, Insolvenzrecht und Regress. Für unsere Mandanten werden wir auch systemübergreifend und interdisziplinär tätig.
Nehmen Sie gerne jetzt unverbindlich mit uns Kontakt auf.
Hilfreiche weiterführende Artikel zum Thema betriebliche Altersversorgung von Geschäftsführern:
- bAV: So optimieren Sie Steuern und Sozialabgaben
- Auslagerung, Abfindung oder Beseitigung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- Rückabwicklung, Widerruf und Vollstreckung bei betrieblicher Altersversorgung (bAV)
- Geschäftsführer und leitende Angestellte verschenken den Insolvenzschutz ihrer Altersversorgung
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Über den Autor

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Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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