BFH erlaubt Spekulationsverluste noch nach Jahren zu verrechnen

    PM Dr. Johannes Fiala (Kanzlei Johannes Fiala)
    Verrechnung von Verlusten aus der Zeit seit 1999: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat offenbar ein Herz auch für Börsianer. Gemäß seinem Urteil (Az.. IX R 21/04) können Anleger ihre Verluste aus Spekulationsgeschäften, und zwar für sämtliche alle Jahre seit 1999, mit Gewinnen verrechnen. Bestandskräftige Steuerbescheide sind kein Hindernis: Die Verrechnung der Verluste scheitert auch nicht daran, dass für die Jahre seit 1999 bereits bestandskräftige Steuerbescheide vorliegen. Gerade bei der Veranlagung für das erfolgreiche Börsenjahr 2005 ist die Einbringung von Verlusten interessant, um Steuern zu sparen. Steuerpflichtige entscheiden darüber, mit welchem Gewinn-Jahr verrechnet wird: Der Steuerpflichtige genießt zahlreiche Vorteile aus dem BFH-Urteil. Allein er entscheidet, für welches Gewinnjahr die früheren Verluste zur Verrechnung verwendet werden. Eine zeitnahe formale Dokumentation in den früheren Jahren, mit einem entsprechenden Bescheid zur Verrechnung der Verluste ist nicht erforderlich. Die Möglichkeit einer Verrechnung der Verluste in einem beliebigen Jahr bedeutet eine Optimierungsoption zur massiven Steuersenkung, vor allem für jene Jahre, in denen der Spitzensteuersatz erreicht wird.
    Allgemeine Informationen zu diesem Beitrag Quellenangabe: Kanzlei Johannes Fiala Veröffentlicht: 09/2006 Organisation: Kanzlei Johannes Fiala URL: fiala4instalive.instawp.xyz Mail: info@fiala.de Schlagwort: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit – kein gesondertes Feststellungsverfahren.
    (competence-site.de (09.2006))
    Mit freundlicher Genehmigung von https://www.competence-site.de/>www.competence-site.de.

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    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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