Der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard (CRS) ist ein globales Verfahren zum Austausch von Finanzdaten zwischen Steuerbehörden. Seit 2017 melden Finanzinstitute weltweit Kontoinformationen ihrer Kunden an die Heimatstaaten dieser Kunden – mit dem Ziel, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Deutschland hat den CRS im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) umgesetzt, welches Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute zu dieser jährlichen Meldung verpflichtet. Inzwischen beteiligen sich über 115 Jurisdiktionen am CRS, darunter alle EU-Staaten, die Schweiz, Singapur und viele weitere Finanzzentren. Ab dem Berichtsjahr 2024 (Austausch 2025) treten weitere Länder bei – etwa Armenien, Moldau, Ukraine und Uganda – was den Informationsaustausch nochmals ausweitet. Hinweis: Die USA nehmen am CRS nicht teil; sie verfolgen mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ein eigenes System. Für deutsche Anleger bedeutet das: Maximale Transparenz ihrer Auslandskapitalanlagen gegenüber dem Finanzamt, woraus besondere Pflichten und Risiken erwachsen.
Beliebteste Drittstaaten deutscher Anleger – visuell dargestellt
Das folgende interaktive Kreisdiagramm zeigt eine Schätzung der Länder, in denen deutsche Privatpersonen besonders häufig Auslandskonten führen – mit jeweiligem Anteil an allen Drittstaatenkonten.
Was ist der Common Reporting Standard (CRS)?
Der CRS ist ein von der OECD entwickelter, multilateraler Standard, der den automatischen Austausch von Finanzkonteninformationen zwischen Staaten regelt. Er verpflichtet Finanzinstitute, bestimmte Kundendaten zu erheben und ohne einzelnen Anlass einmal jährlich an die Steuerbehörden zu melden. Grundlage hierfür ist die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden (MCAA CRS) von 2014, der sich bislang 115+ Staaten angeschlossen haben. Deutschland setzt den CRS seit 2016 per FKAustG um. Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Staatenaustauschliste mit allen Partnerstaaten; im Sommer 2025 umfasste diese Liste 123 Länder. Ziel des CRS ist es, Steuerehrlichkeit international sicherzustellen, indem Auslandsvermögen und -erträge für die Heimat-Finanzämter sichtbar gemacht werden. Im Gegensatz zu früheren Abkommen (z.B. bilaterale Auskünfte auf Anfrage) erfolgt der Datenaustausch automatisiert und gegenseitig – d.h. alle teilnehmenden Staaten liefern sich gegenseitig einmal jährlich Daten zu meldepflichtigen Konten.
Funktionsweise in der Praxis: Finanzinstitute weltweit identifizieren meldepflichtige Konten durch gewisse Sorgfaltspflichten. Bei Neukontoeröffnung müssen Kunden eine Selbstauskunft zu ihrer steuerlichen Ansässigkeit ausfüllen. Bei Bestandskunden prüfen Institute auf Indizien für eine ausländische Steuerpflicht – etwa eine im Ausland registrierte Adresse, Telefonnummer, abweichender Postanschrift oder eine Vollmacht für eine Person im Ausland. Tauchen solche Indizien auf, wird vom Kunden eine steuerliche Erklärung eingefordert oder das Konto vorsorglich als meldepflichtig eingestuft. Deutschland koordiniert den Prozess über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Bis zum 31. Juli eines Jahres müssen Finanzinstitute die gesammelten Kontodaten für das Vorjahr elektronisch ans BZSt melden. Anschließend tauscht das BZSt die Informationen bis zum 30. September mit den Finanzbehörden der Partnerstaaten aus. So erhält beispielsweise das deutsche Finanzamt bis Herbst Daten über Auslandsvermögen deutscher Steuerbürger, während umgekehrt ausländische Behörden Informationen zu ihren Steuerresidenten mit Konten in Deutschland bekommen. Die Meldungen erfolgen in der Regel über zentrale Online-Schnittstellen (in Deutschland bis 2025 via ELSTER/ELMA, künftig über das neue BZSt-Onlineportal). Alle gemeldeten Daten werden beim BZSt gespeichert und den Landesfinanzbehörden zur Überprüfung der Steuererklärungen übermittelt.
Welche Daten werden ausgetauscht? Dem Informationsaustausch unterliegen insbesondere folgende Details des Kontoinhabers:
- Personendaten: Name, aktuelle Adresse, Geburtsdatum/-ort sowie Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID bzw. TIN).
- Kontodaten: Konto- oder Depotnummer, Name der Bank/Institution und der Kontosaldo zum Jahresende. Auch wenn keine Vermögenssteuer existiert, wird der Saldo zu Transparenzzwecken gemeldet.
- Ertragsdaten: Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Erträge aus bestimmten Versicherungen sowie Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen. Kurz: alle Arten von Einkünften, die auf dem Konto anfallen, werden erfasst.
Diese Daten werden jährlich für jedes meldepflichtige Konto übermittelt. Beispiel: Hat ein in Deutschland steueransässiger Anleger ein Bankdepot in der Schweiz, erhält das deutsche BZSt im Rahmen des CRS jährlich u.a. seinen Namen, Adresse, Kontostand zum 31.12. sowie die im Kalenderjahr gutgeschriebenen Zinsen und Dividenden gemeldet.
Ranking: Wo deutsche Privatpersonen ihre Auslandskonten führen
Auf Basis amtlicher Meldedaten, Studien und Experteneinschätzungen ergibt sich folgendes Ranking der Top-Länder für Drittstaatenkonten deutscher Anleger.
| Land | Geschätzte Privatpersonen 🇩🇪 | Anteil an Drittstaaten-Konten in % (geschätzt) | Kommentar | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 🇺🇸 | USA | ca. 100.000 | 25 | FATCA-Daten, beliebte Banken, CRS-Ausnahme |
| 2 | 🇨🇭 | Schweiz | ca. 80.000 | 20 | CRS-Teilnehmer, historische Vermögensanlage |
| 3 | 🇨🇦 | Kanada | ca. 48.000 | 12 | starke Community + verlässliche Banken |
| 4 | 🇬🇧 | Großbritannien | ca. 40.000 | 10 | Nach Brexit Drittstaat, dennoch beliebt |
| 5 | 🇳🇴 | Norwegen | ca. 20.000 | 5 | Wohlstandsstaat mit stabiler Banklandschaft |
| 6 | 🇮🇳 | Indien | ca. 16.000 | 4 | oft familiär bedingt (Migration) |
| 7 | 🇷🇺 | Russland | ca. 16.000 | 4 | politische Risiken, teils noch Altvermögen |
| 8 | 🇷🇸 | Serbien | ca. 5.000 – 6.000 | 1.5 | keine CRS-Teilnahme, attraktiv für Auswanderer |
| 9 | 🇲🇪 | Montenegro | ca. 3.000 – 5.000 | 1 | keine CRS-Meldung, EU-Beitrittskandidat |
| 10 | 🇹🇷 | Türkei | ca. 4.000 | 1 | Migration & kulturelle Nähe |
| 11 | 🇦🇪 | VAE / Dubai | ca . 4.000 | 1 | keine Meldung, hoher Zuzug deutscher Unternehmer |
| 12 | 🇧🇷 | Brasilien | ca. 3.000 – 4.000 | 0.8 | Migration, Familienverbindungen |
| 13 | 🇿🇦 | Südafrika | ca. 3.000 – 4.000 | 0.8 | hohe Nachfrage wohlhabender Auswanderer |
Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch?
Der Ablauf lässt sich in drei Stufen gliedern:
- Identifikation meldepflichtiger Konten: Banken und andere Finanzinstitute führen bei Neukunden eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit durch. Darin gibt der Kunde an, in welchem Staat er steuerlich unbeschränkt steuerpflichtig ist (oft Wohnsitzstaat). Gibt ein Kunde an, außerhalb Deutschlands ansässig zu sein, oder ergeben sich aus den Stammdaten Hinweise hierauf, wird das Konto als CRS-relevant markiert. Bei Bestandskonten erfolgt eine Indizienprüfung: Hinweise wie ein ausländischer Wohnsitz, andere Länderkennungen bei Telefonnummern, regelmäßige Überweisungen ins Ausland oder eine nur postalische c/o-Adresse können das Institut veranlassen, den Kunden um Klärung zu bitten. Tipp: Anleger sollten etwaige Indizien aktiv entkräften – z.B. durch Adressnachweis – um Fehlmeldungen zu vermeiden.
- Datensammlung durch die Finanzinstitute: Für alle als meldepflichtig identifizierten Konten sammeln die Institute die relevanten Informationen. Hierzu zählen die persönlichen Daten des Kunden sowie Kontosaldo und Erträge (siehe oben). Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Trust oder Stiftung) wird außerdem geprüft, ob es sich um eine Passive NFE (Non-Financial Entity) handelt – d.h. ob mehr als 50% der Einnahmen passiv (z.B. Kapitalerträge) sind. Ist dies der Fall, müssen die beherrschenden Personen (z.B. Gesellschafter über 25% Beteiligung oder Stifter/Begünstigte einer Stiftung) ermittelt und deren Daten ebenfalls gemeldet werden. Dadurch verhindert der CRS, dass Privatpersonen eine Offshore-Firma zwischenschalten, um dem Melderadar zu entgehen.
- Meldung und Austausch: Die gesammelten Finanzdaten werden vom Institut an die heimische Steuerbehörde übermittelt (in Deutschland ans BZSt, bis spätestens 31. Juli des Folgejahres). Das BZSt konsolidiert alle eingehenden Daten und leitet sie bis 30. September automatisiert an die jeweiligen Partnerstaaten weiter. Im Gegenzug erhält das BZSt von diesen Staaten die Daten über deutsche Steuerpflichtige im Ausland. Diese Informationen werden an die zuständigen Finanzämter in Deutschland zur Auswertung verteilt. Der Austausch erfolgt auf Gegenseitigkeit („Reciprocity“), sodass alle teilnehmenden Länder vergleichbar profitieren. Aktuell: Im Juni 2025 hat das BZSt die finale Länderliste für den Datenaustausch 2025 veröffentlicht. Neu hinzugekommen sind u.a. Armenien, Moldau, Ukraine und Uganda, mit denen ab dem Meldezeitraum 2024 erstmals Finanzdaten wechselseitig übermittelt werden. Für Belize wurde der Status von einseitig auf gegenseitig geändert, sodass nun auch deutsche Banken Daten nach Belize melden. Insgesamt deckt der CRS damit nahezu alle gängigen Offshore- und Finanzplätze ab – mit Ausnahme der USA (die im Rahmen von FATCA nur eingeschränkt Daten liefern).
Datensicherheit und Rechtmäßigkeit: Der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt und unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. In Deutschland werden die Informationen beim BZSt und den Finanzämtern vertraulich behandelt. Trotzdem gibt es vereinzelt Bedenken: Kritiker monieren, dass z.B. die Übermittlung von Kontosalden einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Eine hiergegen gerichtete Klage von Schweiz-Anlegern wurde jedoch letztinstanzlich abgewiesen – der Bundesfinanzhof entschied im Januar 2024, dass der automatische Finanzkonten-Austausch verfassungsgemäß ist und der Sicherung einer gleichmäßigen Besteuerung dient. Grundrechte wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht würden zwar berührt, der Eingriff sei aber zum Zwecke der Steueraufsicht gerechtfertigt. Anleger haben daher keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung. Wer Auslandskonten besitzt, muss vielmehr von vornherein für korrekte Versteuerung sorgen – der CRS lässt keine Hintertür offen.
Meldepflichten für Anleger
Für deutsche Steuerpflichtige gilt der Grundsatz der Weltsteuerpflicht: Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist (i.d.R. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt), muss sämtliche in- und ausländischen Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Der CRS unterstützt das Finanzamt dabei, diese Pflicht zu überprüfen, indem Auslandsvermögen automatisch bekannt wird. Anleger sollten Folgendes beachten:
- Selbstauskunft ausfüllen: Bei Eröffnung neuer Konten im In- und Ausland verlangt das Institut eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit. Diese muss innerhalb von 90 Tagen nach Kontoeröffnung abgegeben werden. Unterbleibt die Auskunft oder ist sie offensichtlich unplausibel, drohen Konsequenzen: Nach 90 Tagen muss das Institut den Vorgang dem BZSt melden. Zudem werden Konten ohne Selbstauskunft häufig eingeschränkt – etwa für Überweisungen oder Abhebungen gesperrt, bis die Steuerpflicht geklärt ist.
- Bestehende Konten und Indizien: Auch ohne neue Kontoeröffnung können Anleger von Nachweispflichten betroffen sein. Banken prüfen kontinuierlich auf Indizien einer ausländischen Steueransässigkeit (z.B. durch Datenabgleiche). Erhält ein deutsches Institut z.B. Kenntnis von einer zweiten Adresse des Kunden in der Schweiz, wird es Nachweise anfordern, wo der Kunde tatsächlich steuerlich gemeldet ist. Wichtig: Kommt ein Kunde solchen Mitwirkungspflichten nicht nach, wird das Konto im Zweifel als meldepflichtig behandelt. Anleger sollten daher proaktiv Dokumente bereitstellen, um Fehlmeldungen zu vermeiden – etwa Meldebescheinigungen, Steuerbescheide oder Ansässigkeitsbescheinigungen, die dem Institut die korrekten Verhältnisse bestätigen.
- Meldepflichtige Konten und Schwellenwerte: Ein Konto unterliegt dem CRS, wenn der Kontoinhaber (bei natürlichen Personen) oder der wirtschaftlich Berechtigte (bei juristischen Personen) in einem anderen CRS-Teilnehmerstaat steuerlich ansässig ist. Dabei spielt die Höhe des Vermögens grundsätzlich keine Rolle – jedes Auslandsdepot oder -konto ist meldepflichtig, vom Sparbuch bis zum Millionendepot. Allerdings gelten bei passiven Gesellschaften (z.B. Vermögensverwaltungs-Gesellschaften, Stiftungen) Besonderheiten: Hier müssen die Kontrollpersonen gemeldet werden, sofern sie über >25% der Rechte/Beteiligungen verfügen oder die Gesellschaft faktisch beherrschen. Damit erfasst der CRS auch verschachtelte Strukturen. Nicht meldepflichtig sind Konten von reinen Finanzinstituten (z.B. Banken, Fonds) untereinander – diese werden als solche klassifiziert und nicht gemeldet. Eine bloße GIIN-Nummer (globales FATCA-Identifikationsmerkmal) allein genügt allerdings nicht, um als Finanzinstitut zu gelten; die Einstufung muss substanziell zutreffen.
- Folgen bei Nichtbeachtung: Unterlassen Anleger die geforderte Mitwirkung oder machen falsche Angaben, kann dies gravierende Konsequenzen haben. Zum einen drohen dem Finanzinstitut selbst Sanktionen, wenn es seine Sorgfaltspflichten verletzt – Verstöße gegen die Dokumentations- und Meldepflichten gelten als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro. Zum anderen sind aber auch die Kunden betroffen: Liefert der CRS dem Finanzamt Hinweise, dass ein Steuerpflichtiger Auslandseinkünfte nicht deklariert hat, kommt es in der Regel zur Nachfrage oder direkt zu einer Außenprüfung. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, wenn die Unterlassung als Vorsatz gewertet wird. Anleger sind deshalb gut beraten, vollständige und wahrheitsgemäße Selbstauskünfte abzugeben und alle Auslandsgewinne ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Tipp: Sollte in der Vergangenheit etwas nicht korrekt deklariert worden sein, besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige – allerdings nur, solange das Finanzamt die Sache nicht bereits entdeckt hat. Hierzu sollte umgehend fachkundiger Rat eingeholt werden.
Steuerliche Implikationen für Auslandsanlagen
Der CRS bringt umfassende Transparenz in Ihre Kapitalanlagen im Ausland. Für Anleger heißt das vor allem: Auslandseinkünfte werden in Deutschland steuerlich erfasst – oftmals sogar doppelt geprüft (durch eigene Erklärung und CRS-Meldung). Einige wichtige Punkte zu typischen Anlageformen:
- Wertpapierdepots im Ausland: Erträge aus ausländischen Depots (z.B. bei Schweizer oder Luxemburger Banken) unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, da der Anleger in Deutschland steuerpflichtig ist. Anders als bei inländischen Banken wird die Steuer nicht direkt abgezogen; vielmehr müssen die Erträge in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angegeben werden. Quellensteuer: Zieht der ausländische Staat bereits eine Quellensteuer (z.B. 15% US-Quellensteuer auf Dividenden) ein, kann diese in der deutschen Steuer angerechnet werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Die CRS-Meldung umfasst meist Bruttoerträge und einbehaltene Steuern, sodass das Finanzamt die Anrechnung nachvollziehen kann.
- Ausländische Giro- und Sparkonten: Zinserträge auf Konten im Ausland (etwa Festgeld in Österreich oder Tagesgeld in Schweden) werden ebenso gemeldet und sind hierzulande steuerpflichtig. Anleger sollten dem deutschen Kreditinstitut keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung o.ä. vorlegen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden – in der Regel reicht die Erklärung der Zinsen in Deutschland, während im Ausland dank EU-Zinsrichtlinie meist keine Quellensteuer mehr anfällt (innerhalb der EU).
- Immobilienerträge im Ausland: Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien unterliegen oft der Besteuerung im Belegenheitsstaat. Solche Mieten fließen jedoch meist auf ein Konto – und falls dieses Konto CRS-meldepflichtig ist, werden die Zuflüsse ebenfalls sichtbar. Das deutsche Finanzamt erfährt so zumindest von Geldeingängen. Wichtig: Bei Vermietungen in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen werden die Einkünfte zwar meist im Ausland besteuert und in Deutschland freigestellt (Progressionsvorbehalt), aber sie müssen trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden. Der CRS hilft den Finanzbehörden, auch solche erklärungspflichtigen Auslandseinnahmen aufzudecken.
- Physische Anlagen (Gold, Kunst etc.): Der Besitz von physischem Gold oder Kunst im Ausland wird durch den CRS nicht direkt erfasst, da kein Finanzkonto involviert ist. Allerdings entstehen indirekt Berührungspunkte: Wird z.B. Gold in einem Schließfach im Ausland verkauft und der Verkaufserlös auf ein Bankkonto gutgeschrieben, erscheint dieser Zufluss in der CRS-Meldung. Gleiches gilt für Krypto-Assets, sofern über ausländische Börsen gehandelt – bislang fallen Kryptowährungen noch nicht unter den CRS, aber die EU plant mit DAC8 hier ab 2026 ebenfalls einen Informationsaustausch über Kryptowerte. Anleger sollten sich also nicht in falscher Sicherheit wiegen: Die steuerliche Transparenz greift immer weiter um sich.
- Wegzug und Erbschaft: Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleibt man unter Umständen mit bestimmten Einkünften in Deutschland steuerpflichtig (Stichwort erweiterte beschränkte Steuerpflicht, bis zu 10 Jahre nach Wegzug in Niedrigsteuerländer). Der CRS stellt sicher, dass etwaige in dieser Zwischenzeit erzielte Kapitalerträge oder Verkäufe von Anteilen den deutschen Behörden gemeldet werden, selbst wenn man längst im Ausland lebt. Auch Schenkungen oder Erbschaften, die nach deutschem Recht steuerpflichtig wären, können durch CRS-Daten ans Licht kommen, wenn z.B. Ertragskonten im Spiel sind. Tipp: Vor einem geplanten Wegzug aus Deutschland sollten vermögende Personen unbedingt eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen – beispielsweise ist die Wegzugsbesteuerung auf Unternehmensanteile zu beachten, und der automatische Informationsaustausch kann hier relevante Hinweise liefern. (Unser Ratgeber zum Thema Wegzug aus Deutschland bietet weitere Details.)
Zusammengefasst führt der CRS dazu, dass grenzüberschreitende Geldanlagen steuerlich kaum noch verborgen bleiben. Anleger sollten daher frühzeitig für eine optimale Gestaltung und vollständige Deklaration sorgen. Wo Doppelbesteuerungsabkommen greifen, verhindert der CRS zwar keine Doppelbesteuerung per se, aber er gewährleistet, dass beide Staaten über die Einkünfte informiert sind – was die Einhaltung der DBA-Regelungen überprüfbar macht.
Risiken und Fallstricke
Obwohl der CRS primär der Steuertransparenz dient, gibt es einige Risiken und Stolperfallen, gerade für wohlhabende Anleger mit komplexeren Verhältnissen:
- Nichtdeklaration führt zu Entdeckung: Wer ausländische Kapitalerträge in der deutschen Steuererklärung verschweigt, läuft dank CRS akute Gefahr, entdeckt zu werden. Die Finanzämter gleichen die erhaltenen Meldungen mit den Steuererklärungen ab. Stimmen z.B. die gemeldeten Zinserträge aus Luxemburg nicht mit der Erklärung überein, droht eine Nachfrage oder direkt eine Steuerprüfung. Bei vorsätzlicher Nichtangabe ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, was neben Steuernachzahlung erhebliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben kann. Merke: Der automatische Datenabgleich macht vorher geheime Auslandskonten für den Fiskus transparent – alte Amnestieprogramme gehören der Vergangenheit an.
- Unnötige Doppelbesteuerung bei Unkenntnis: In den meisten Fällen sorgen Doppelbesteuerungsabkommen dafür, dass Auslandszinsen/-dividenden nicht doppelt besteuert werden, sondern z.B. die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Doch Vorsicht: Werden solche Anrechnungen in der Steuererklärung versäumt, zahlt der Anleger womöglich zu viel. CRS-Daten allein verhindern keine Doppelbesteuerung – sie können im Gegenteil dazu führen, dass zwei Staaten gleichzeitig von denselben Einkünften erfahren. Anleger müssen daher aktiv ihre DBA-Ansprüche geltend machen (Anlage KAP, Zeile für anrechenbare Quellensteuer), um Mehrfachbesteuerung zu vermeiden.
- Datenschutz und Informationslecks: Obwohl die übermittelten Daten offiziell streng geschützt werden, besteht ein theoretisches Restrisiko, dass in einzelnen Partnerstaaten die Daten nicht mit derselben Sorgfalt behandelt werden. Fälle von Datenlecks sind bisher zwar nicht bekannt, aber aus Anlegersicht ist es ein Vertrauensvorschuss, sensible Finanzdaten an Dutzende Länder preiszugeben. Ein praktisches Risiko ergibt sich hier insbesondere, wenn ein Staat plötzlich politisch instabil wird. Allerdings sind die Austauschpartner in der Regel zuverlässige Jurisdiktionen – und Deutschland prüft vor Aufnahme eines Datenaustauschs, ob das Empfängerkontingent angemessenen Datenschutz bietet. Sollten Anleger extreme Bedenken haben, bleibt allenfalls die (legal sehr eingeschränkte) Möglichkeit, Gelder in eines der wenigen Nicht-CRS-Länder zu verlagern – doch hierbei ist höchste Vorsicht geboten, um nicht andere Compliance-Probleme (Geldwäsche, FATF-Liste) zu provozieren.
- Strafen für Finanzinstitute – Auswirkungen für Kunden: Banken und Finanzdienstleister, die ihren CRS-Pflichten nicht nachkommen, riskieren Bußgelder bis 50.000 €. Diese hohe Sanktionsandrohung führt dazu, dass Institute im Zweifel eher zu viel als zu wenig melden. Für Kunden kann das bedeuten, dass auch unklare Fälle gemeldet werden (im Zweifel zugunsten der Behörde). Zudem haben einige Banken Kundenbeziehungen in Nicht-CRS-konforme Länder gekündigt, um kein Risiko einzugehen. Anleger sollten sich bewusst sein, dass ihre Bank Mitwächter der Steuerehrlichkeit ist – und bei Verdachtsmomenten lieber eine Meldung mehr absetzt.
Praktische Hinweise für Anleger
Angesichts der umfassenden Meldepflichten hier eine kurze Checkliste, wie Sie als Anleger mit Auslandsbezug korrekt vorgehen:
|
Schritt |
Zu beachtende Aspekte |
Relevante Hinweise |
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Kontoeröffnung |
Selbstauskunft abgeben |
Innerhalb von 90 Tagen nach Eröffnung. Ohne gültige Auskunft droht Konto-Einschränkung. |
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Indizienprüfung |
Etwaige Auslands-Indizien entkräften |
Bei Anfrage Dokumente vorlegen (Wohnsitznachweis, Steuerbescheid etc.), um Fehlmeldung zu vermeiden. |
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Steuererklärung |
Auslands-Erträge in Anlage KAP deklarieren |
Bruttoerträge angeben, Quellensteuern anrechnen (DBA beachten). |
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Datenaktualisierung |
Änderungen umgehend melden |
Wohnsitzwechsel dem Finanzinstitut mitteilen. Bei Wegzug steuerliche Beratung einholen. |
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Beratung |
Experten hinzuziehen |
Bei Unsicherheiten Steuerberater konsultieren (v.a. bei Selbstanzeige oder komplexen Strukturen). |
Häufige Fehler vermeiden: Viele Fallstricke im Umgang mit dem CRS lassen sich durch einfache Vorsicht vermeiden. Vermeiden Sie insbesondere folgende Fehler:
- Selbstauskunft ignorieren: Wer die Anfrage der Bank nach steuerlicher Selbstauskunft liegen lässt, riskiert eine Meldung an das BZSt und die Blockade seines Kontos. Nehmen Sie solche Formulare ernst und geben Sie sie fristgerecht zurück.
- Indizien unterschätzen: Eine Zweitadresse oder Telefonnummer im Ausland mag harmlos erscheinen, kann aber eine CRS-Meldung auslösen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bank Ihre tatsächliche steuerliche Ansässigkeit korrekt erfasst hat. Melden Sie Adressänderungen sofort. Halbwahrheiten oder Verschweigen wichtiger Informationen können Sie in Erklärungsnot bringen.
- Erträge nicht deklarieren: Einige Anleger glauben, kleine Auslandserträge würden „unter dem Radar“ bleiben. Durch CRS gibt es jedoch kein zu kleines Konto mehr – jede Zinsgutschrift wird potenziell übermittelt. Melden Sie auch vermeintliche Kleinigkeiten in der Steuererklärung, um keine Angriffsfläche zu bieten.
- Mehrfache Ansässigkeiten falsch behandeln: Wenn Sie in mehr als einem Land steuerpflichtig sind (etwa Wohnsitz in Deutschland, Ferienhaus in Spanien), kann CRS zu parallelen Meldungen führen. Achten Sie darauf, in jedem Land die richtigen Einkünfte anzugeben und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Prüfen Sie gegebenenfalls mit Expertenhilfe, welches Land gemäß DBA das Besteuerungsrecht hat.
FAQ: Häufige Fragen zum CRS
Welche Daten werden genau gemeldet?
Gemeldet werden insbesondere Name, Adresse, Steuer-ID, Geburtsdatum/-ort, Land der Steueransässigkeit sowie Kontonummer und Kontosaldo. Außerdem alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Verkaufsgewinne usw., die im Kalenderjahr auf dem Konto angefallen sind.
Wann muss ich eine Selbstauskunft abgeben?
Immer bei der Eröffnung eines neuen Kontos oder bei begründeter Nachfrage der Bank. Seit 2016 verlangen Finanzinstitute standardmäßig bei Neukunden die steuerliche Selbstauskunft. Bestehende Kunden müssen reagieren, wenn die Bank Indizien für eine Auslandsteuerpflicht findet. Die Auskunft ist innerhalb von 90 Tagen vorzulegen, da sonst das Konto eingeschränkt und der Fall an das BZSt gemeldet wird.
Welche Strafen drohen bei Nichtmeldung oder falschen Angaben?
Fehlende oder falsche Selbstauskünfte stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Es können Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden. Weitaus gravierender sind aber mögliche Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, falls man Einnahmen vorsätzlich nicht deklariert hat. In solchen Fällen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen je nach Hinterziehungsvolumen. Durch den CRS ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit stark gestiegen.
Welche neuen Länder machen ab 2025 beim CRS mit?
Die Liste wächst kontinuierlich. Ab dem Austauschjahr 2025 sind neu u.a. Armenien, Moldau, Ukraine und Uganda als vollwertige Austauschpartner hinzugekommen. Weitere Länder könnten folgen. Mit manchen Staaten (z.B. einige karibische Inseln) bestehen noch keine Abkommen – diese sind jedoch meist keine typischen Anlageziele oder stehen unter Beobachtung. Praktisch alle bekannten Finanzplätze außer den USA sind inzwischen Teil des CRS-Netzwerks.
Bleibt das Bankgeheimnis bestehen?
Das klassische Bankgeheimnis wird durch den CRS im internationalen Kontext stark relativiert. Zwar existiert innerhalb Deutschlands weiterhin der Datenschutz über Kontoinformationen, aber gegenüber dem Ausland findet ein Datenaustausch statt. Anleger sollten davon ausgehen, dass ausländische Konten dem deutschen Fiskus bekannt sind. Das heimische Bankgeheimnis schützt also nicht vor Auslandsmeldungen. Wer Wert auf Anonymität legt, wird legal kaum noch fündig – Transparenz ist der neue Standard.
Fazit
Der Common Reporting Standard revolutioniert die transparente Besteuerung internationaler Vermögen. Für Anleger mit Auslandsvermögen bedeutet dies einerseits erhöhten bürokratischen Aufwand und Preisgabe von Finanzdaten, andererseits aber auch Rechtssicherheit: Steuerkonforme Anleger brauchen illegale Praktiken nicht zu fürchten. Durch Erweiterungen wie im Jahr 2025 nimmt die Zahl der teilnehmenden Staaten weiter zu, sodass Schlupflöcher geschlossen werden. Wichtig ist, dass Anleger ihre Pflichten kennen: jede Auslandseröffnung offenlegen, Erträge vollständig angeben und bei Unklarheiten fachlichen Rat suchen. Dann gerät der CRS zum Routineprozess. Die Fialasche Kanzlei baut mit diesem Wissensbeitrag einen Baustein im intern vernetzten Content-Hub auf: Er soll Ihnen als neutraler Leitfaden dienen und typische Fragen beantworten – ersetzt jedoch keine individuelle Beratung. Letztlich gilt: Transparenz ist gekommen, um zu bleiben. Mit frühzeitiger Planung und Compliance lassen sich die Risiken minimieren, und Anleger können auch global diversifiziert beruhigt investieren.
Weiterführende Artikel: Informieren Sie sich bei Interesse auch in unseren Ratgebern zum Thema Wegzug aus Deutschland (steuerliche Folgen eines Wohnsitzwechsels) und Geldanlage im Ausland (rechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für internationale Investments), die weitere hilfreiche Einblicke bieten.
Quellen: Die obigen Ausführungen basieren auf aktuellen gesetzlichen Regelungen (Stand: August 2025) sowie Veröffentlichungen des BZSt und Fachbeiträgen zum CRS. Dabei wurden insbesondere der CRS-Newsletter 03/2025 des BZSt, das FKAustG und einschlägige Urteile (BFH vom 23.01.2024) berücksichtigt. Weitere Details finden sich in den zitierten Quellen und offiziellen FAQ des Bundeszentralamts für Steuern.